
1. ClollprozeßP. A. Gerlchtsordnung. Kap. V. 131 
V. 334q4. h) Es ist keine Klagänderung, wenn bel elner 
Erbschaftsklage der Kläger, welcher sich in der Klage elnen 
Sohn und gesetzlichen Erben des Erblassers genannt harte, 
in der Replik bebauptet, er sei vermöge Erb- oder Adop- 
tionsvertrags ein Sohn desselben IX, 190. i) Zuläßige resp. 
scheinbare Klagänderung, welche vurch die Erception veran- 
laßt worden, und eigentlich als Replik zu betrachten ist. X, 
312. k) Weiteres Beispiel elner durch die Erception veran- 
laßten und zuläßigen Klagänderung. ib. 315. — 5. 
Von den übrigen Schriften, mündlichen Vortri- 
gen, Rezessen und Protokollen. Ist Vorlesung. de 
Protokolls Bedingung der Oiltiakeit II. 213.— 8. I7. 
offenbar ungegründeten Klagen. Ueber — 
sung und Entbindung von der Klage. V, 238. Abweisung 
angebrachtermaßen. III, 385 VI, 244. Abweisen wegen Ver- 
lährung a limine. Ill, 132. 
Fünftes Kapitel. S.2. Von ver Verbal,-Real- 
und Subsidlalcitation. Ladung vurch Clrkularpatent. 
VI, 1442. — §. 6. Von Communikatlonen und 
Mandaten. a) Bebdingtes Mandatsverfahren. VI. 93. b) 
Bedingter Mandatsprozeß bei guteherrlichen Forderungen. IX, 
333. c) Von der richterlichen Versügung auf unerhebllche 
Einwendungen gegen bedingte Mandate, insbesondere im Mer- 
kantilverfahren. VIII, 81. — 8. 7. Von Mandatis sine 
clausula. Das Mandat vertritt die Citation. V, 207. — 
§. 8. Insinuation der Cltation. a) Beweis gegen 
Botenbuchs-Einträge. I, 96. b) Richtung der Insinuation 
an die aufgestellten Anwälte. II, 299. VI, 310. c) Insinua- 
tionen an Sonn= und Felertagen. IV, 51, 111. VII, 336, 
Note 1. IX, 91. d) Insinnation an En VI, 142, 
Nr. 2; an Abwesende ib. 142, Nr. 3. IX, 113; an den 
Prokuraträger VI. 143, Nr. 4; an die unrechte Person VI, 
144, Nr. 10; an die Parthei, wenn ein. Anwalt bestellt ist. 
ib. 316. c) Insinnation durch die Post. VI, 144, Nr. 8. 
s) Insinuation durch Mittelspersonen. VII, 401. g) Insin.= 
Beweis vurch Postscheine. VI, 141, Nr. 9. h) Insinua- 
tlonsmandatar bei erneuerten Klagen. VI, 143, Nr. 3; 
ist auch von Abeligen zu bestellen. ib. 143, Nr. 6; zur Be- 
stellung bedarf der Anwalt keiner besondern Vollmacht, ib. 
12. Nr. 7. i) Instnuation von Strafentschließungen. IX, 
362 9. Wirkung insinnirter Citation. a) 
A#tlspendenz I. 40. b) mala sides. VI, 337, 65 tn insbe- 
sondere bezüglich der Restitution der Frächte. S. 344; be- 
züglich der Verbindl. zur Zinszahlung S. 346; der Haftung 
für Beschädigung und Untergang der Sache S. 347; der 
Gegenforderungen wegen Verwendungen S. 349. — FH. 10. 
Wie gegen Ungehorsame verfahren werde. a) Un-