
1. Civilprozeß. A. Oerlchtsordnung. Kap. XVI. 145 
Adhäsion, s. 8. 9. lit. U. — 8S. 11. Von ver Appel- 
lationssentenz. a) In welcher Ordnung sind die Beru- 
fungsförmlichkeiten zu prüfen? VIII, 158. b) Priüfung ver 
Formalien der Vorinstanz. VIII, 203. c) In des Appellanu- 
ten itte um das Mehr ist das Wenliger stillschwelgend ent- 
halten. IX, 143. d) Bestätigendes Erkenntniß aus Grün- 
den, welche der vorige Richter verworfen hatte. X, 250, 400. 
Ueber den Umfang des oberrichterlichen Amts und reforma- 
tio in pejus, s. oben #. 9. lit. a — e. — §. 12. Von der 
Meoision. a) Wiederaufleben eventueller Berufungsbeschwer- 
den in der Revisionsinstanz. VIII, 414. b) Gesuch um De- 
klaration oberstrichterlicher Erkenninisse. IX, 112. Nr. 4. vgl. 
auch X, 373. c) Gleichförmigkeit oder Ungleichförmigkelt der 
belden ersten Urtheile. IX, 413. Nr. 6. d) Revisionssumme. 
II. 48. III, 363. IV, 44, 136, 238. V, 47, 111. X, 32, 
317. insbesondere in Hamlohnssachen. X, 373. e) Revolslon 
gegen ein Obergerichtserkenntniß, in welchem eine unzuläßige 
Verufung zugelassen wurde. X, 318. (vgl. unten Abth. 
C. F. 54 
Sechzehnutes Kapltel. J. 1. Von dem remedio 
restitutionis in integrum. A) gegen Erkennt- 
nisse: a) hiebel muß die Einleitung des Rest.-Prozesses und 
das Erkenniniß über die Rest. selbst unterschleden werden. 
I. 129. b) Gebrauch der Rest. bei Entsagung auf das ord. 
Rechtsmittel. III, 381. VI, 215. c) Ist zur Abweisung elnes 
Rest.-Gesuchs a limine Kollegialberathung erforderlich : VI, 
177. d) Ueber Instruktion des Rest-Gesuchs. VI, 178. e) 
Nova und Noveneid. IV, 76. VIII, 395. Nr. 2. 3. s) Was 
sind neue Zeugen oder Urkunden? VI, 260. Beweiemittel, 
welche rechtzeitig bekannt seyn konnten, sind keine Nova. U, 
330. 6) Ueber Zuläßlgkeit der Stellung neuer Bewelsar- 
tikel. VI, 195. VII, 272. VIII, 309. Nr. 7. h) Wiederauf- 
Lgefundene Partikulargesetze als Nova. VI, 385. i) Erbleten 
des Restitutionssuchers zum Erfüllungseid. VI, 201. k) Ge- 
genbeweis gegen das Restitutionsgesuch. VI, 204. 1) Rest.= 
Gesuch des Erben. VI, 197. m) Rest. wegen nachthetliger 
Handlungen oder Unterlassungen des Anwalts. IV, 13. u) 
Dem Antrag auf Rest. der Minorennen 2c. wegen Negligenz 
muß die erfolglose Ausklagung des Vertreters vorhergegangen 
seyn. 1, 17. 0) Welche Unterlassung begründet solche Re- 
stitution: I, 18. Nr. 2. p) Von welchem Zeitpunkt an 
läuft die desfallsige Frist? ib. Nr. 3. d) Rest. gegen ver- 
säumte Rest.-Frist c. sent. I, 19. Nr. 4. r) wegen unter- 
lassener Verwahrung gegen nicht appellable Iwischenbescheide. 
I, 20, (Nr. 5.) 399. Note 1. 8s) Die NRest.-Wohlthat steht 
den Gemeinden ganz allgemein zu. W, 8. Nr. 3. t) Rest. 
mit der Appellation nachgesucht, und Behandlung der des- 
10