
I. Cipliprozeh. A. Oerlchtsordnung. Kap. XVI. u. XVI. 147 
scheidungsgründen bestätigt hatte, deshalb nichtlg? V, 287. 
k) Kann gegen Zurückweisung der Appellatlon wegen Man- 
gels der Berufungssumme, oder wegen Zulassung der Appel- 
lation bel mangelnder Summe eine Mlchtigkeltsklage geführt 
werden? VIII, 192. 1) Angebliche Nichtigkelt oberstrichterl. 
Erkenntnisse wegen Nichtbeobachtung des Präjudiziengesetzes. 
„168. m) Keine unheilb. Nullität, wenn eine zum ge- 
wöhnllchen Verf. gehoris Sache zum mümdlichen Verhoͤr ge- 
zogen wird. VII, 78. n) Anfechtung des Urtheils in der 
Erekutionsinstanz 8 except. nullitatis. VIII, 188. 0) 
Wirkung der Nichtigkeitsquerel. III, 15. p) Ist mit der 
Aufhebung einer nichtigen Sentenz zugleich die Wiederher- 
stellung des durch deren Vollzug veränderten faktischen Zu- 
standes zu verordnen? VI, 25. — §. 3. De syndicat u. a) 
Gegen Koflegial-Mitglieder. I, 309. b) Ob — volIstänige 
Herstellung der Insolvenz vorhergehen mũsse? II, 387.— 8. 4 
De recursu ad Principem. Iustizverweigerung. II, 223. 
Siebzehntes Kapitel. S. 1. Von dem Ver- 
gleich. a) Ist die Form der Vergleiche nach dem Pr. LR. (wo 
dasselbe gilt) oder nach der bayr. G. zu beurtheilen? I 
239. by Kann auf den Grund elnes gerlchtlichen Vergleicht 
eln Erekutionsverfahren statt finden? I, 231. VII, 410. c) 
Kann Vergleich nach rechtskräftig entschsedener Sache statt 
finden? II, 287. — 8. 4. Von Gerichtökosten und 
Schäden. 5) PVorschuß, Komwensation und Umfang der 
Nroheosten. 1 , 301. b) Gebühren der Ins.-Mandatare. 
. 221. 8 der rechtsk. Magistratsräthe, der 
*½•5t und gutsherrlichen Beamten, und anderer Personen, 
welche ihre Prozesse selbst führen. II, 347 und 348, Note 1. 
d) Kompensatlon wegen Pluspetition. I. 332. e) Gerlchts- 
zuständigkeit im Kostenpunkt. I, 238. V, 95. f) Die gesetzl. 
Vorschrift Nr. 4. gilt nur von dem Enderkenntnisse. V, 275. 
g) Kostenpunkt in Rechnungssachen. VII, 298. h) Kosten 
im Editlonspunkt. IX, 249. i) Tax= und Stempelfrelhel#t 
wlederholter Ertemntui e. 8 251, 415. — Von Abvokaten- 
kosten, s. oben Kap. 1 5. 
bgennznmen K. #e## J. 1. Wann und wie dle 
Erekution erkannt werden soll? a) Kann auf den 
Grund eines gerichtlichen Vergleichs ein Erekutlonsverfahren 
statt finden? I, 231. VII, 410. b) Vollzugshaudlung in 
Bezug auf ein ürtheil, welchem noch ein weiterer Ausspruch 
#ur, Feststellung des Betrags zu folgen hat. IX, 319. — 
K. 2. Durch wen die Exekution geschehen soll. a) 
Actio judicati auf Vollstreckung fremdrichterlicher Urtheile. 
IV, 404. b) Erekutlonsrecht der zutsherriichen Gerlchte nach 
§S. 117 der 6ten Beil. zur V. u. X, 81. Zur Auslegung 
des 8. 121 ibid. IX, 334.— K. 3. * achen, woran 
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