
154 I Clollprozeß. C. Novelle v. 1837. 
guigen Gedächtniß. V, 65. Vgl. oben GO. X, 21. — 
8. 46. 47. Gegenwart der Parthelen bei VernthS#nn. ver 
8#. 40. — VI, 60. s. auch oben S. 12. — 5. 48. 
Meineidsterwaryung. # Bezig guf gebildete Leute von gu- 
tem Leumund. Vl, — 8. Einfache Dekrete und Be- 
schelde. VII, 22. — 3 51. 95P7 u Unzuläßige Rechtsmittel. 
In, 284. b) Berufungszuläßigkeit bei Verweisung zu beson- 
derer Klagstellung resp. Verhandlung. VI, 268. X, 93. c) 
Bel einfachen Dekreten und Jiischenbelehelen, welche mit einem 
appellablen Dekrete verbunden sind. VI. 369. d) Verbin- 
dung der Beschwerde gegen ein einfaches Dekret rc. mit der 
18slis wlder das einen Eid auflegende Erkenntniß. V, 
e) Bei Erk. über dilat. Einreden. VI, 68, 372, 374. 
3 Verufungsunzuläßigkelt, wenn der Unterrichter wegen dilat. 
Elnrede den Bekl. entbunden hatte, der Oberrichter Erkennt- 
niß in der Hauptsache anordnet. V, 288. VIII, 138. g) Un- 
anwenpbartet! des F. 51 bel dem 8. 52 des Hyp.-Gesetzes. 
V, 231. Vgl. B. §S. 18. k. h) Ein Dekret, welches vie Ab- 
leistung des Noveneides und Vernehmung der neu vorge- 
schlagenen Zeugen anordnet, ist einfacher Zwischenbescheid. 
VII, 22. i) Dekrete, welche dle Elnleitung des Arrest= oder 
Erekutiv-Prozesses vor Vernehmung des Imploraten verfü- 
gen, sind keine Erk. über die Prozeßart. VII, 345. k) Be- 
rufungen in Interdiktionssachen. VII, 349. 45 Berufung ge- 
gen eine den Rechtsstreit sistirende Verfügung. VIII, . 
m)ZuläßigkectdetVetnfnnggegenBcfcheide,welchedieLi- 
tisreassumtlon nach vorgängiger Verhandlung zurückwelsen. 
„335. n) Unzuläßigkelt der Berufung gegen Beschelde, 
welche den beabsichtigten Austritt elnes Streitgenossen für 
unstatthaft erklären. ib. 336. o) Appellabilität der Erk. auf 
Verwelgerung nachgesuchter Restitution. VIII. 79. p) Be- 
schwerde gegen Zurückweisung des Widerrufs einer frühern 
Gerichtsverblttung. VIII. 191. d0 Beschwerde gegen Abwel- 
sung einer Intervention. VIII, 313. r) Ist Reviston zulä- 
ßig, wenn der Unterrichter die Klage wegen Inkompetenz von 
der Gerichtsschwelle abgewiesen hatte, der Oberrichter aber 
auf Berufung des Klägers verfügte, daß die Sache zu ver- 
bandeln sei? IX, 337. X, 127. Nr. 4. 8) Verbindung des 
Rekurses des Anwalts wegen Kostennberbürgung mit unzu- 
läßiger Berufung in der Hauptsache. X, 48. t) Ge- 
stattung der Berufung gegen Interlokute 2 ** Els 
desförmlichkeiten. V, 333. u) Selbstständige Berufung, wenn 
erkannt worden, vahb der Eid nicht für verweigert zu halten. 
IX, 143. v) Gegen Bescheive, welche den Antrag auf Lei-. 
stung des Kalumuleneides zwaäckweisen. X, 272. 9). Bei 
Erkenntulssen auf den in der G. XI. S. 6, Nr. 6 bestlmm- 
len Eld. X, 95. 1) Verufung wegen Urkunden = Editlon.