
L Clvilprozeß. C. Novella v. 1837. 133 
IV, 221. 5 Zppellabltit der Desertlons. und Kontuma- 
3lal- -Erkenntulsse. K, 100. 2) Kann die Beschwerde über 
elne Verfügung, gegen welche selbstständ. Berufung unzulä- 
ßig, im Wege der Adhäslon an den Oberrichter gebracht wer- 
den? X, 230. ao) Motivirung ber Urtheile, welche eine Be- 
rufung als unstatthaft abweisen. V, 123. bb) Wenn elne 
Verwahrung nicht nothwendig. V, 232. cc) Verwahrung 
gegen prozeßleitende Dekrete. V, 395. dd) Verwahrung zur 
Erhaltung der Befugniß zur Appellation. VI, 373. VII, 352. 
ee) Wirksamkeit der Verwahrung, im Falle das nächste appe- 
lable Erkenntniß dem Verwahrenden kelnen Anlaß zur Be- 
schwerdeführung gibt. VII, 369. VIII, 331, 414. ) Muß 
im Falle der Oberberufung gegen den Inhalt elnes Oberge- 
richtserkenntnisses, in welchem eine unzuläßige Berufung zu- 
gelassen wurde, vas Urtheil zweiter Instanz aufgehoben und 
die Unzuläßlgkeit der Berufung ausgesprochen werden, oder 
ist blos die Airkbeusu zurückzuweisen? VII, 300 vgl. mit 
X, 318. — Vgl. B. 18. ff. — 8. 53. a) Zuläßigkeit 
der Berufung gegen S#lsins. Erkenntussse. IV, 287. 
Wird lediglich das Urtheil als ulchtig aufgehoben, findet nur 
Verwahrung statt. V, 224. 5% Unterschten, ’zwischen Aufhe- 
bung und Abänverung. VIII, d) Verwahrung gegen 
den Ausspruch, daß 35 Bernfung unzuläßig sel. 
VII, 143. e) Zuläßlgkeit eines Rechtömittels gegen den die 
unzuläßigkest der Berufung aussprechenden Obergerichtsbe- 
schluß. IX, 110. Zuläßlgkelt der Berufung gegen den Aus- 
spruch, durch welchen elne Bernfung gegen das dem Provo- 
kanten bei Vermeidung ewigen Stillschweigens die Klagstel- 
lung aufgebende Erkenntniß für unzulöhis erklärt uree- 
VIII. 120. Vgl. auch oben 8. öl. P. — 8. à 
Fälle, in welchen die Revision nicht in findet. w 5½62 
320. b) Fälle über Statthaftigkeit ver Berufung gegen zwei 
in der W—Sptsache glelchförmige Erkenntnisse zur dritten In- 
stanz. V, 245 —50. c) Ueber Zuläßlgkeit der Revislon ge- 
gen zwei in der Hauptsache gleichförmige Erkenntnisse — er- 
gangen über Kompetenz-Feisten- und Nachlaßgesuche. V, 361. 
IX, 377. 4) Desgl., wenn in Arrestsachen oder im Ereku- 
tloprozesse zwel glelchförmige Erkenntnisse vorllegen. V, 380. 
e) Verufungszuläßigkelt zur dritten Instanz bei dem remell. 
ex. leg. ult. Cod.-de cdicto d. Hadr. toll. VI, 128. ) Bel 
Adjudikatlonsbescheiden. VI, 120. 8) Unter welcher Vor- 
aussetzung bel Erk. über dllat. Elnreden? VI, 71, 372 Note 1. 
VII. 361. h) Bel einfachen Dekreten und Zwischenbeschei- 
den, welche mit einem appellablen Erk. verbunden sind. VI, 
874. c) Unzuläßigkeit der Revision gegen zwei gleichfär- 
mige Erk. auf Abwelsung elner Alchtigkeitsquerel v. d. Ge- 
richtsschwelle. VII, 90. k) Reoisionszuläßlgkeit gegen den