
II. Privatrecht. B. Dingliche Rechte. 161 
II. Quasi-Eigenthum an Nealgewerben. 1) Na- 
tur, Entstehung, Erwerb, Verjährung, Inhalt, Geltendmachung 
und Bestreitung, Erlöschung, Wiederverlelhung der Realge- 
werbe. V, 1, 184. a) Die Rechtsverhälknisse richten sich im 
Allg. nach den Normen von den Privilegien. V, 2. b) Er- 
werbtitel und dessen Nachwelsung ib. 3. c) Verbietungs- 
recht gegen nicht Gleichberechtigte. ib. 8. d) Disposttions- 
befugniß über Realgewerbe und Veräusserung im Konkurs. 
ib. 184. ey Erlöschung durch Nichtausübung. ib. 187. X, 
40. 1/) Partheiverhältniß bel Konstatlrungen und Rechtsstrei- 
ten. V, 189. 2) Nach welchen Gesetzen sind Streitigkeiten 
UÜber die Erlöschung eines Realgewerbes zu beurtheilen ? M, 
128. 3) Unterschied zwischen Acqutsitiv= und Immemorlal- 
Verjährung in Ansehung der Gewerbsrechte. U. 339. 4) So- 
genannte Immemorialverjährung in Bezug auf reale Gewerbs- 
rechte. X, 65. 5) Beiträge zur Lehre von den Befugnissen 
der Gewerbsinhaber, ensoerhen von den Normen, welche 
selt dem Erscheinen des Gewerbsgesetzes v. J. 1825 bei Be- 
urtheilung der Befugnisse eines jeden Gewerbes zur Anwen- 
dung zu kommen haben. VIIl, 97. a) Der Inhalt der Kon- 
zessionsurkunde. 99. b) Allg. Polizeivorschriften. 101. e) Be- 
sondere örtliche Ordnungen. 114. d) Herkommen. 117. e) Be- 
sitzstand zur Zeit der Einsührung des Gewerbsgesetzes. 131. 
s) Ausübung in der Zeit vor Anhängigmachung des einzelnen 
Falles. 133. g) Inbalt des privatrechtl. Titels bel Realge- 
werben und privatrechtl. Vereinbarung unter Gewerbögenossen. 
147. Insonderhelt vom Titel der Verjährung. 149. 6) Zur 
Lehre von radizirten Gewerbsrechten. IX, 193. a) Was sind 
radizirte Gewerbe und welche Gattungen sind varunter zu 
zählen? 195. b) Einfluß des Gesetzes v. J. 1825, insbe- 
sondere auf die Gewerbsrechte der Tafernen und Gasthäuser. 
210. c) Sind die Gerichte oder die Adm.-Behörden zur 
Konstatirung der radizirten Eigenschaft dergl. Gewerbe kom- 
petent? 228. d) Wirkungen der radizirten Gewerbe in clvil- 
rechtl. Beziehung. 232. 7) Gewerbs-Konstatirung: a) Im 
Verbältuisse zu Konkurrenten. III. 205. Nr. 2. V, 10, Note 
26. 189. Nr. 6. VII, 315. b) Sie kann auch über den Um- 
fang des Gewerbs erstreckt werden. Ul, 205. Nr. 1. c) Be- 
wirkt ste Befrelung von der Bewelslast: X, 68. d) Kompe- 
tenz zur Konstatirung der radizirten Eigenschaft. X, 228. 
8) Findet bei Realgewerben daß Einstandsrecht nach bayr. 
Z. statt? IX, 202. 
III. Servituten. 1) Nothwendige Dienstbarkeit. I1, 
326. 2) Locus inferior superiori naturaliter servit. II, 386. 
3) Servitut-Erwerbung durch Vertrag. 1, 113. 4) Durch 
Erfitzung. VIII, 281. Insonderhelt nach preuß. Recht. VIII, 
331. 5) Von Ausübung der Servituten. VII, 296. 6) Usa- 
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