
162 II. Privatrecht. B. Dingliche Rechte. 
capio liberlatis nach bayr. R. VIII, 48. 7) Beweislast bei 
der actio negatorin. IX, 363, nach bayr. R. X, 15. S) Kaun 
der Wegberechtigte elnen Schlüssel zu dem die Durchfahrt 
schließenden Thore verlangen? VI, 353. 9) Eigenmacht zur 
Behauptung des QOuaslbesitzes einer Wegservitut. IX, 313. 
10) Gebührt dem Wohnungsberechtigten ein Hausschlüs- 
sel? VI, 351. 11) Zur Lehre vom Jagdrecht. VII, 351 
12) Weiderecht: a) Dessen Ersitzung. VIII, 144. b) Aus- 
übung. VIII, 128. c) Mithut des Eigenthümers. VIII, 156. 
d) Dessen Benützungsbefugnisse während der geschlossenen Zeit. 
W, 273. c) Beschränkung des W. R. auf die offene Zeit. 
1. 123. 1) Berechnung der offenen Zeit. II, 397. g) Muß 
der Serviens den Winter über die Stoppeln stehen lassen? 
I. 398. h) Winterweide auf dem Klee. II. 399. i) Die 
Trlft darf nicht versät werden. II, 400. k) Weiderecht bei 
HOedungen. I, 318. I) In Wäldern. VI, 400. m) Forß- 
kultur in Kolllsion mit dem Weiderechte. IX, à13. X, 221. 
13) Streubezugsrecht. VIII, 411. 14) Bav-Ehe- 
hafts-Gerechtigkeiten. VII, 108. IX, 334. 
IV. Deutsche Realgerechtsame. 1) Von ven pos- 
sessorlschen Rechtsmitteln bel deutschrechtlichen Mcallasten. VI, 
37, 52. 2) In Leistungen auf Anforderung des Rentbeam- 
ten liegt keine fakt. Anerkennung des Rechts. V, 45. 3) Kann 
wegen Reallasten ein Besitzstand aus Leistungen des Guts- 
pächters 2c. gegen die Gutöherrschaft begründet werden? 1, 
38. 4) Von der durch Vorenthaltung des gutsherrlichen Kon- 
senses erpreßten Anerkennung der Gutslasten. IX, 165. X, 
106. 5) Zehentrecht: a) Geltung des kanon. Rechts in 
Zehentsachen. X, 187. Nr. 4. b) Beschränkung des Zehent- 
rechts durch die Nutzungsrechte und Kulturveränderungen des 
Ekgenthümers. 1, 21. c) Berechnung der Zehentsreilahre. Vir, 
299. X, 336. d) Dle Ansicht, welche dem Groß-Zchentbe- 
zehent nach bayr. Recht. VII, 33, 76. VIII, 28. f) Adquisl- 
tioverjährung des Kleinzehents nach bayr. R. X, 186, Nr. 
) Gehört Reps zum gr. oder kl. Zehent? VII, 152. h) Vom 
Frproenchte der Pfarrer nach bayr. R. X, 139. i) Von der 
Bezehntung der in zehntbaren Feldern gemachten Auffänge. 
X, 141. k) Heuzehent aus zu Heuwiesen gemachten Aeckern. 
B. R. X, 381. 1) Kleezehent nach bayr. R. I, 407. m) Neu- 
gereut näch gem. und ansbacher R. IV, 158. o) Novalze= 
hent im ehemal. Fürstenth. Bamberg. X, 97. o) Standes- 
herrliches Novalzehentrecht. IX, 399. X, 180. — 6) Froh-- 
nen: Umwandlung der ungemessenen in gemessene. III, 399. 
KK. 310, 333, 369. 7) Handlohn: 2) Unterschted zwi- 
schen Erb- und Sterbhandlohn. , 312. P) Haften mehrere