
II. Privatrecht. B. Dingliche Rechte. 103 
Käufer solldarssch Il, 313. 3 H. bei Käufen des Lehntraͤ- 
gers. U. 315. d) Bel nothw. Veräußerungen; vom Abfahrts- 
bandlohn. II, 336. e) Bei erfolgtem Rücktritt vom Ver- 
trage. II, 337. Eichstädter Recht bezüglich der Reue bei 
Tauschverträgen. IX, 300. 1) Verbiwlichkeit des Zwischen- 
käufers, der nicht Besitzer wurde, findet nicht statt. (B. R.) 
II. 341. g) H. bei verkauften Gemeinderechten und verthell- 
ten Gemeindegründen. Il, 365. h) Vermutbung für die Hand- 
lohnsfreiheit vertheilter Gemeindegründe. VIII, 368. i) H. bei 
neuerbauten Häusern. II. 370. k) Einrechnung des Alten- 
theils. I1I, 395. 1) Einfluß des Vorbehalts, binnen gewisser 
Zelt einen Käufer zu benennen. II, 407. m) Von Handroß- 
handlohn. I, 408. n) Vom Indult der Wittwen wegen des 
Besteh-Handlohns. (ansbach. R.) II, 409. o) H. bei Ueber- 
nahme in Erbtheilungen. II, 272. p) Hawlohnsrückstände 
vom Vorbesitzer. Handlohnsfreiheit des einzigen Kindes. (B. 
K.) IX, 285. qd) Beweislast in Handlohnsprozessen. VI, 
241. — 8) Zur Lehre vom Mortuarium. VII. 315. 
9) Inden-Rezeptions-- u. Schutzgelder. I, 242, 249, 
259. VII, 303. 10) Altentheil (Austrag): a) Wenn 
von den belden Austräglern der Eine stirbt, fällt seine Hälfte 
dem überlebenden an? J, 292. b) Haftung des Gutsnachfol- 
gers für den Altentheil. IX, 191, 319. c) Kann der Aus- 
tragsberechtigte die Führung des Hausschlüssels verlangen? 
I. 351. 
V. Emphyteuse: 15. Elgenschaft der Leibrechte. VIII, 
301, Note 1. 2) Befugniß des Leibrechters, Torf zu stechen. 
V, 110. 3) Anspruch des Nachfolgers im Leibrecht auf den 
Bezug des dem WVorfahrer vertragsmäßig bedungenen Bauhol- 
zes. VIII, 301. 4) Veräußerung des Erbzinsguts ohne Kon- 
sens des Erbzinsherrn. (Eichst. R.) R, . 
VI. Näherrecht, Einstandsrecht: 1) Von Begrün- 
dung der Retraktsklage. II, 364. 2) Einstandsrecht im Ans- 
bachischen. IV, 191. 3) Näherrecht wegen Verwandschaft bel 
einem von Bauers-Eheleuten pro indiviso besessenen Gute, 
nach bayr. R. VII, 300. Nr. 5. 4) Findet bei realen Ge- 
werbsrechten ein Einstandsrecht statt? (B. R.) IX, 207. 
5) Verjährung des Näherrechts. VIII, 381. Nr. 1. 6) Wird 
durch Vermögenslosigkeit des Retrahenten die Ausübung des 
Näherrechts ausgeschlossen? ib. Nr. 2. 
VII. Hypothekenrecht. 1). Erhaltung älterer Hypo- 
theken bei Uebertragung in die Hyp.-Bücher. VI, 62. 2) Steht 
dem Grundherrn noch jetzt ein stillschw. Unterpfandsrecht auf 
die Gerechtigkeit und vorhandenen Früchte der Grundholden 
für die rückständigen Laudemien zu? VI, 271. 3) Vormer- 
kung: a) Erfordernisse. I, 223. b) Sind Aussagen unbeeldig- 
iter Zeugen, von einem Gerichtsnotarlate beurkundet, zur Be- 
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