
172 III. Strafrecht und Strafprozeß. 
FIII. 304. 7) Notherbrecht füdlscher Kinder auf den Nach- 
laß des getauften Vaters. V, 405. 8) Anführung der Ent- 
erbungsgrunde-. IIl, 365. 9) Ketzerische Rellgion als Enter- 
bungsursache. X, 305. 10) Remedium cx leg. ult. C. de 
edicto d. Hadr. tollendo. X, 234. IV. Letztwillige Ver- 
orduungen, außer den Testamenten. 1) Kodizille: 
a, deren Form. III. 140. b, gerichtl. Kodizill nach Pr. R. 
VII, 80. 2) Schenkung von Todeswegen. II, 344. VII, 330. 
III. Strafrecht und Strafprozesi. 
Elnleltung. Die Rechtspflege der Pfalz. X, 1, 20. 
A. Theil I. des Strafgesetzbuchs. 
Art. 20, 30. Von dem Einufluß der einfachen Schärfung 
auf dle Dauer der Freiheltsstrafe IV, 347. — Art. 41, 43, 
44. Zur Lehre vom Dolus. III, 273, 289. — Art. 57. 
Zur Lehre vom Versuch. 1, 212. IV, 257, 263. — Art. 
64 ff. Glebt es kulpose Hülfelelstung 7 VI, 161. — Art. 
104. Zur Erläuterung dieses Art. X, 238. — Art. 111 ff. 
Räckfallsstrafe tritt auch bezüglich der im Auslande began- 
genen Verbrechen und Vergehen ein. V, 96. IX, 223. Ver- 
hältniß der Anmerkungen zum Tert des Ges. in dieser Ma- 
terle. IX, 289. Hat bel mehrern aufeinanderfolgenden Ver- 
brechen der Gesichtspunkt mehrerer Strafen für strafbare Hand- 
lungen an sich, oder der einer Konkurrenz oder Rückfalls ein- 
utreten? VII, 168. Was gilt in dem Fall, wenn das neue 
erbr. oder ergehen zwar nach Verkündung eines rechtekr. 
Strafenkenntnisses, aber vor Antritt der Strafe verübt wird? 
IX, 203. Von dem Falle, wenn ein Verbr. oder Vergehen 
derselben Art zwar vorllegt, jedoch bel ver Uebertretung, wel- 
che den Rückfall bildet, eine andere Strafart anzuwenden ist, 
als bei der ersten Uebertretung? X, 273. — Art. 119 
Ueber die Zurechnung. III, 1. Zurechnung nach der Schädel- 
lehre. VIII, 137. Zurechnungsfähigkeit bel zweiselhaften Ge- 
müthszuständen. VI, 65. — Art. 139, 140. Ueber die Ver- 
jährung der besondern Verbrechen und Vergehen der Staats- 
dlener. I, 255, 263. — Art. 152. Ueber die Anwendung 
dleses Art. X, 152. — Art. 157 ff. Zur Lehre vom Kin- 
dermord. V, 309, 385. — Art. 209. Zur nähern Bestim- 
mung des Begriffs „Diebstahl“. IX, 106. Unterschied zwi- 
schen Diebst. und Raub. III, 209. VIII, 369. Nr. 1. Wird 
von dem Gantirer, welcher Sachen, die zur Gantmasse ge- 
hören und noch nicht veräussert waren, eigenmächtig an 
nimmt und verkauft, eln Diebstahl, oder was sonst für eine 
strafb. Handlung begangen? Ul, 261. — Beiträge zur Er-