
176 III. Strafrecht und Strafprozeß. 
wer sonst Namens des Staats oder der Staatsanstalt die 
Verwaltung führt. ib. 295. Dle Art des Amts entscheldek 
nicht, auch nicht Stabilität. ib. 206. Veruntrenung der auf 
andere Art als im Amte, obgleich aus Veranlaßung oder 
durch Mißbrauch des Amts erhaltenen Gegenstände ist nicht 
Amtönntreue. ib. 299. Anwendung auf Steuervorgeher. ib. 
301. IV) Diensteid gehört nicht zu den Voraussetzungen 
ves Verbrechens. ib. 325; der Mangel desselben kann Mil- 
derungögrund, dr orleistes Diensteid Schärfungsgrund seyn. 
ib. 328. V) Drei Arten der Amtsuntreue: A. Unter- 
schlagung ib. 330. Vollendung derselben durch Zuelonung. 
ib. 330. Absicht der Zueignung, Pracsumtio doli. ib. 333. 
Irrthum. ib. 362. Fehlt die Sueignung, so kann noch Dis- 
ziplinarübertretung bleiben. ib. 365. Strafe der Amtzun- 
treue durch Unterschlagung nach 3 Graden. ib. 375. B. Be- 
nützung der anvertrauten Gegenstände. ib. 379. C. *7 
mächtige Befriedigung aus anpertrauten Gegenständen. 
ib. 380. VI) Komplott, Gehülfen. ib. 381. Beg Un- 
stiger. ib. 384. VII) Thätige Reue wirkt nicht. ib. 388. 
Wohl aber wirkt sie, wenn nicht im Amte veruntrent, son- 
dern durch Mißbrauch deS Amts das gem. Verbr. der Un- 
terschlagung begangen worden. ib. 390. VIII) Strafe der 
Amtsuntreue: A. Durch Unterschlagung; ib. 391. B. Durch 
Benützung; ib. 393. C. Durch eigenmächtige Befriedigung. 
ib. 393. IX) Beweis. ib. 406. Insbesondere der Unter- 
schlagung, wobei herzustellen ist, 1) daß der Beamte die Gel- 
der u. s. w. erhalten habe. ib. 408, 2) daß an den anvertrauten 
Gegenständen etwas mangele. ib. 409, 3) daß der Beamte 
den fehlenden Gegenstand sich zugeeignet habe. ib. 412. Be- 
sonbere Indizien. ib. 413. Praesumtio doli. ib. 407. X, 219. 
— Art. 382. Eigenthumsbeschädigung, welche der Einbruch 
des bi verursacht, kommt bei dem ausgezeichn. Diebstahl 
nicht besonders in Anrechnung. IV, 164. — Art. 411. In 
wie fern kann das Vergehen der Widersetzung an einem Ge- 
melndevorsteher begangen werden? I, 220. Kann das Ver- 
gehen der Wldbersetzung durch Schimpfworte oder herabwürdi- 
gende Handlungen auch an obrigkeitlichen Dienern verübt wer- 
den ? V, 40, 69, 85. VI, 206 VIII, 85. (S. auch die Allegate 
zu Art. 315.) — Art. 425 u. 427. Ist die Ausstellung ei- 
nes falichen Zeugnlsses ohne betrügliche Absicht als Verzehen 
strafbar? III, 03. (Vgl. auch oben 8 Art. 337.) — Art. 
4% 1. oben bei -* 361 —365 
B. Zweiter Theil des Stmasgesettuches. 
Art. 4. Ist Beschwerde wegen Ancchteinleitung einer bean- 
tragken strafrechtlichen Untersuchung zuläßig? II, 244. — 
Art. 12. 14. Krimlnalgerlchte sind nicht kompetent, wenn Straf-