
178 III. Sirafrecht und Strasprozeß. 
mal begründeter Speclaluntersuchung hat die sich während 
derselben ergebende Unschuld, oder der eintretende Tod des 
elnen oder andern Angeschuldlgten auf den Fortbestand der 
Kompetenz des gemlschten Gerlchts keinen Elnufluß. VII, 227 
—232. 7) Folgen wenn aus Verstoß vom gemischten Ge- 
richte nur gegen Personen des einen Standes die Sp.= oder 
Hauptuntersuchung erkannt und geführt, vlelleicht sogar gegen 
solche Personen das Haupterkenntniß im gemischten Gerlchte 
gefällt wird, bezüglich der Gültigkelt oder Nichtigkeit der Un- 
tersuchungshandlungen und des Urtbeils. 1X, 70. 8) HBil- 
dung der erkennenden gemischten Gerlchte. VII, 246. IX, 73, 
Nr. 4. Konstitulrung des gemischten Untersuchungsgerichts. 
VII, 246. Zeugschaftliche Vernehmungen der beurlanbten 
Unteroffiziere und Soldaten von demselben, 247. Ingleichen 
der Gendarmen. 248. Konstatirung ob eine in Verdacht ge- 
zogene und in den Jahren der Milltärpflicht stehende Manns- 
person nicht dem Milltärstande angehöre. ib. 9) Erkenntulß- 
fällung bel dem gemischten Gerichte, und Berücksichtigungen 
hiebel. VII, 218. Vollzug der Gefängulßstrafe bei Unteroffl- 
leren und Soldaten. ib. 250. Folgen der Instanz-Entlassung 
ezüglich derselben. ib. Urtheils-Mittheilung an das Flekalat 
(bel Staats-Verbrechen oder Vergeben) und an das betref- 
fende Regiment oder Bataillon ib. 251. Die Aussprüche 
der gemischten Gerichte sind auch für die nicht gemischten Se- 
nate bindend. IX, 73, Nr. 4. — Art. 31. Besähigung der 
Funktlonäre zur Führung strafrechtl. Untersuchungen. VII, 31. 
Zur Lehre von der richteramtlichen Befugniß, Untersuchungen 
u führen. VII, 145. — Art. 72, 73. Ueber die dem Dolus 
sudig Rücksicht bei General-Untersuchungen. V, 161. — 
Art. 98. Hat der Flskal ein Rechtsmittel, wenn das Krlmi- 
nalgericht I. Instanz elne Generaluntersuchung aufhebt? IX, 
241. — Art. 102—4. Findet, wenn die gegen das Erkennt- 
ulsj auf Speclaluntersuchung ergriffene Vertheidigung vom 
Kriminalgericht l. Instanz abgewlesen wurde, biegegen noch 
ein Rechtsmitttel zum Krim.-Gericht II. Instanz statt? II, 261, 
269. — Art. 155. Zuziehung des Gerlchisarztes zum ersten 
Verhöre, um die Zurechnungsfähigkeit zu prüfen. VI, 65. — 
Art. 163—186. Ueber Zweck und Mittel des Inquirirens. IV, 
385, 408. — Art. 206. Verweigerung des Zeugeneides. VIlI, 
289. — Art. 268, 260. Ueber den Bewels des Thatbestan- 
des durch Geständniß. I, 414. — Art. 282. Von der Be- 
weiskraft der Aussage des Beschädigten oder Beleidigten über 
den Thatbestand eines Verbrechens oder Vergehens. IV, 57, 
145, 321. Bewels des Thatbestandes durch Aussagen des 
Mitschuldigen. X, 17. — Art. 284. Von dem Zeuguiß der 
Mitschuldigen. II, 57. Bezüglich des Thatbestandes. X, 17. 
Beweiskraft der Aussuge eines Ungeschuldigten zu Gunsten