
III. Strafrecht und Strasprozeß. 179 
eines. Mitangeschuldigten. X, 353. — Art. 293. Von Schä- 
tzungen in Strafsachen. V, 43. Insonderheit von Werthser- 
hebung beim Diebstahl. III, 263. — Art. 310, 311. Zur' 
Lehre vom Indizienbeweis. V, 22, 38. — Art. 313, 323. 
Von Leumundsßzerforschunßen. III, 161. — Art. 352. Urthells- 
faßung, wenn wegen Verbrechens nur eine Vergehensstrafe 
erkannt werden kann. IV, 75. — Art. 356. Entbindung von 
der Instanz bei mehrern Verdächtigen. VI, 305. — Art. 366. 
Rechtsmittel im Laufe des Untersuchungsverfahrens. VIII, 88. 
— Art. 368. S. oben zu Art. 98. — Art. 370, 371. Vom 
Verzicht auf Rechtsmittel in Strafsachen. II, 135. Rechtsmit- 
tel gegen Entb. v. d. Instanz, blos hinsichtlich der Folgen. 
VI. 225. — Art. 372. Fristenberechnung in Strafsachen. VII, 
209. — Art. 375. Schärfungs= und Milderungsrecht der 
Strafgerichte zweiter Instanz. VII, 285. — Art. 379. Ueber 
die Urtheilsvollziehung, wenn der Verurlheilte den ihm aufer- 
legten Wiverruf hartnäckig verweigert. I, 269. — Art. 385. 
Ueber Einführung eines Pönitentlarsystems in den Straf- 
gefängnissen. V, 105. — Art. 401. Aufforderung zur Bil- 
dung eines Vereins zum. Zweck des-’ künftigen Fortkom- 
mens entlassener Sträflinge. II, 65, 164. Nothwendlg-- 
keit solcher Vereine. VII, 17, 38. Vgl. auch V, 105. — 
Art. 404 ff. Zur Lehre von den Kriminalkosten. I—III) Ent- 
wicklung der Grundsätze, auf welchen die Verbindllchkeit zu 
deren Tragung beruht. 1, 271—76, IV) Haften Komplicen 
wegen der Prozeßkosten solldarisch: I. 279. V) Tritt diese 
Haftung insonderheit bei der Instanzentlaßung ein? I, 283. 
WI) Von der Kostentragung im Fall der Lossprechung. I, 284. 
VII) Von den Kosten bei Generaluntersuchungen. I, 287. 
VIII, 338, Nr. 2, 339, Nr. 3. Verurtheilung in die Kosten 
der Gll. und R.Mittel dagegen. VI, 85. VII, 85. Note 5, VIII, 
338, Nr. 2 u. S. 339, Nr. 3. Wer trägt die Kosten der Gen. 
Unters. wegen Diebstahls, wenn sich erglbt, daß solcher von 
Personen begangen wurde, bezüglich welcher die Untersuchun 
nur auf ausdr. Antrag (nicht ex oll.) stattfinden soll 2 VIII, 
339. Nr. 4. Vorschrift der approximativen Bezeichnung der 
Kosten. VII. 81. Bei Verweisung der Sache an die Poll- 
elbehörde hat das Krim.= oder Clvilstrafgericht über die Ko- 
en der strafrechtlichen Untersuchung zu entscheiden. I, 290. 
VII. 180, 188. VIII. 338. Kostenpunkt bei Verweisung der 
Sache vom Kriminal= an das Ciwvilstrafgericht. VIII, 337. 
VIII) Von den Kosten bei General-Umersuchungen, welche 
durch eine Selbstentleibung veranlaßt werden. I, 295. II, 105, 
228. IV, 15. IX) Rechtliches Verhältniß wegen der Kosten 
in Bezlehung auf den Beschädigten. 1, 303. X) Verhält- 
nisse wegen der Kosten, wenn statt des zuständigen mittelba- 
ren Gerichts ein unmittelbares Gericht statt, over des letztern 
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