
II. Privatrecht. D. Jamtlkenrechk. XXI 
deb. XIII, 86. — 2) Außereheltche Geschlechtsgemet(n- 
schaft. 2 Techtoverhältnisfe aus derselben vor ben Gerchten der 
Pa. XIII. 2090. b) Bewels * Verführun. XIV. 61. c) Ein- 
rede der Bescholtenhett. (pr. R.) XV, 263. ) Zeltbelmmang 
bezüglich des außerehelichen Belschlafs. XIV, 60. o) Lerehell- 
chung der Defloraklonsklägerin mit einem Drltten. XIV, 251. 
3) Veräußerung zum Nachthetl der Gläublger. a) Ac- 
tio Pauliana. XlIII, 86. b) Exceptio Pauliana. XI, 205. 
c) Paullan. N Mltter zur Anfechtung einer Hyp. Bestellung' XIV, 
* — Vaulast Gan Kultus= und Schulgebänden, s. unter Ki##u 
enre 
D. Famlllenrecht. 1) Altmentatton. a) Die Ver- 
bindlichkelt der Eltern zur Allmentlrung ihrer Kinder erlischt durch 
Hrundablhellung oder Erbabkauf nicht. (fränk. R. XIII, 58. 
b) Allmentationsklage gegen den angeblich außerehelichen Dater elnes 
in den ersten Monaken nach Verheirathung der Muiter mit elnem 
Anderen geb. Kindes. XIII, 22z. c) Von Begründung der Klage 
auf Allmentattlon eines außerehel. Kindes gegen subsidlär Verpflich- 
tete. XIII. 210. d) Recht auf Nachforderung verfallener Allmente. 
XIV, 174. ·)Alimentatlonsverbindlichkelt eines Ehegatten, aus 
dem mit dem andern 6Ehegaten hemelnschaftl. Vermögen zu erfüllen. 
XI, 59. +) Maßstab der Allmentalton, welche ein Staatsdlener 
selner geschtedenen Ehefrau z reschen hat. XI, 267. g) Hat dle 
Ehefrau eines Kribars Anspruch auf Altmentatlon aus bessen Gant- 
masse? XIV, 217. 5b) Ueber die Verblndlichkelt zur Ernäh- 
rung der Aemen u. Ersatzansprüche der Aemenpstegen wegen verab- 
reichter Unterstützung. XIn. 65. 81, 97. i) Jur Lehre vom Nah- 
rungsvertrag. (fränk. R.) XV, 155. — 2) Legitimttät. a) Ent- 
kräftung der Vermulhung für dle Vaterschaft des Ehemannes. XI. 
123. XV, 27, 203.1/(Vgl. auch oben Nr. 1. b.) b) Famtlleurechte 
eines Kindes. welches von einer geschiedenen Ebefrau, der die Wle- 
berverehellchung binnen gewisser Zeit im Scheldungsurthell uutersagz 
war, nach Uebertretung dieses Verbots in den ersten Monaten der zwe 
ten Ehe geboren wurde. XI, 787. c) Famillen = und GErbrechte 
der mit elner adellgen Mutter F#tusten Mantelkinder in Famillen 
des hohen Abels. XI, 282. d) Ueber dle lovis Dnotae macula 
der Unehelichen nach bayr. R. XIII. " 17. 3) Legitimatton: 
Restitutlon gegen dleselbe. XIV, 60. 4) Bäterliche Gewalt. 
a) Zur Lehre Hlenen, nach gem. beutsch. Recht. XIV. 129. a) Rechis- 
geschäfte zwischen dem Pater und den Hauskindern. XIV, 129 
## Können bie Kinder für die dem Vater gelelsteten Dienste bohn 
oder Ersatz fordern? XIV. 133. 7) Peculium prolectitium und 
actio de poculio. XIV, 135. b) Ueber väterliche Gewalt nach 
würzb. R. XII, 103. e Exceptio S. C. Macedoniani; Pecu- 
linm adventitium irregulare. Xlll, 189. d) Schauspieler-Enga- 
gement und Gage minders. Personen. XI. 160. e) Vertretung der 
Hauskinder durch den Vater vor Gericht. XIII. 47. XIV, 256. 
f#) Alchtigkelt rl-!7* Mangels dleser Verkrekung. IAn, 299. 53 ueber 
das Vorzugsrecht des Kindervermögens im Kenkurse des Vaters. 
V, 241. — 5) Einktadschaft. a) Von der Einkindschaftung 
anb insbesondere von der Beerbung der Aszendenten ven Selte der