
Zusätze und Berichtlgungen. 
Zu Komment. 
Bd. S. . 
W16GegeneluDekket,welchesbteNeassnmis 
tungeknesSchwukakteCanotbnet,siuhet 
selbststünbtgeBetufungnichtstatt 
Eine Berufung an die dritte Instanz ist 
auch in dem Falle unzulässtg, wenn die 
erste Instanz die Klage wegen Mangels 
der Zuständigkett ohne Einlektung 
eines Verfahrens abgewiesen, die 
zweite Instanz aber ausgesprochen hat, daß 
die Klage nicht sofort abzuwelsen, sondern 
. 
□ 
IL 
A. XI 349 
zur Verhandlung augzusetzen sel OAGPlenarbeschluß 
vom 11 Febr. 1846 
— — Wear die Klage in erster Instanz auf den 
Grund einer fortdeklinatortschen 
Einrede abgewiesen, in zweliter Instanz 
Verhandlung angeordnet, so ist Berufung 
an die dritte Instanz zulässsg B. XIV 384 
,! 
Kann die Beschwerde über eine Verfügung, 
gepen welche selbstständige Berufung un- 
ulässtg, im Wege der Adhäsion an den 
berrichter gebracht werden? — Xlll 363 
— — Verbindung der verwahrten Beschwerde mit 
dem nächsten appellablen Erkenninisse — — 382 
— 24 Note 59 Zelle 6 statt „Berufung“ lles 
„Verwahrung“. 
— — Von vorbehastenen Beschwerden, die uner- aso 
zerufungssumme. Dleselbe wird in allen 
Tlotl-Rechtsstreitigkeiten durchgehends nur 
nach dem 24½ Fuße berechnet, den Gul- 
6. 
heblich geworden 
9 
d 60 Kreuzer. Gesetz vom 23. Mal 1846 Art. III 
*5# **i seb GBl. Nr. 13 
— 31 Berufungssumme. Interesse der Beschwerde A. II 235 
— 32 — — bel präparatorischen Rlagen — 1 307 
— 34 — — wenn es sich von wleder- 
kehrenden Lelstungen handelt A. 1 306, B. XI 198 
— — Berufungssumme in Allmentensachen A.1 307 
— — — — Allmente von ung. Dauer — Ul 233 
— — — — Lelbrente — MH 300 
— 37 — — Elnrechnung von Zinsen 
und Früchten — M 2538 
— — Berufungssumme. Eine hinslchtlich des Ko- 
stenpunktes platzgrelsende Beschwerde de- 
volvirt elne die Hauptsache betreffende Be- 
schwerde, welcher es an der erforderlichen 
Summe fehlt, nicht mit an den höheren Richter B. Xll 57 
— 329 Berufungssumme. Schadensersatzansprüche A. Ul 159 
— 41 — — bei successtv.-kumulirten 
Klagen B. XIV 399 
de- a