
D Zusätze und Berlchtigungen 
83 Kee 
41 Bernfungesumme. Zusammenrechnung des 
42 
44 
Betrages der belberselllgen Beschwerden A. U 488 
Verufungesumme. Mehrere Streltpunkte — UI 250 
chadensforderungen. 
von Woeeren gemelnschaftlich nelhendge. 
macht. Gesetz vom 15. Juni 1850, Ersatz des Wil 
schadens beir. Art. 11 Abs. 
Verufungssumme im Konkurse A. 1 441, B. X * 
Unzulässige Beschwerden 
kommen bel Berechnung obrselöen nicht in 
Betracht 808 
Berufungssumme. Minderung durch Ver- 
gleich mit dem Geg B. XV 240 
— Berufungssumme. Kue und Widerklage — X1 43, 247 
Herufun Ssumme. In Streiligkelten über 
bess oder Rechtsbestand eines blei- 
v Rechtes auf wiederkehrende Leistun- 
gen oder Gegenleistungen an Geld, Na 
rallen oder Dlensten ist künftig von dem 
Erfordernisse der Berufungssumme Umgang 
zu nehmen: 
1) wenn der betreffende Anspruch aus 
dem Lehen-Grund= zehent-, gerlchts= oder 
standesherrlichen Verbande r- wird 
wenn Grund= oder Bodenzinse, — 
ten, Frohnen, Hut-= und Weldegerechtigkel- 
ten oder Forstrechte, oder die Eherleisun- 
7 für solche Lasten aus einem sonstigen 
echtsgrunde angesprochen werden IArt. II. 
In Stpettgkelten. lin denen es sich nicht 
um das Recht auf die im Art. I bezeichne- 
ten Leistungen oder 6Seminorg son- 
dern um Ausstände an solchen Gefällen 
oder Leistungen handelt, ist das Berufungs= 
recht an dle gesebliche Verufangsumme 
gebunden (Art. 11). Gesetz vom 28. Mal 1846 
Berufungssumme. Hentlehnsprogena e. Un- 
anwendbarkelt des Gesetzes vom a 
1816 zufolge des Bechenemtlastungegesehe 
vom 4. Juni 1818 B. XV 29 
48 Berufungssumme. Ansprũche aus dem 
außerehelichen Belschlaf B. T# 14, 33 
— Verufungssumme in Injurlensachen A. 1 
— — Prüfung von Amtswegen — — 6 
50 — — Bescheinlgung durch Eld — — 300 
61 11 /'yvi## □U 17# ¾- ürken nicht 
unter dem Namen von Extrajudizlalbe- 
schwerden zugelassen werden B. XIV. 10 
64 Jälle der Extrajudizlalappellatton A. M 1°04