Alphabetisches  Register

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dreißigsten  Bande  der  Blätter
für  Rechtsanwendang.

Reue  Folge  X.  Band.

Abbruch,  s.  Gebäude.

Actio  depositi  directa:  über  deren  Verjährung

Actio  negatoria:  ist  nach  dem  bayerischen  Landrechte,
wie  nach  dem  gemeinen  Rechte,  eine  Eigenthumsklage

Actio  Pauliana,  Paulianisches  Mechtamütkel.

Actio  qauanti  minorie,  s.  Minderungsklag

BEIE  ünzulössigkeit  der  *  gegen
ein  denselben  bestätigendes  Erkenniniß

Administrative  Verfügungen:  sind  die  Gerichte  be—
fugt,  deren  Gesetzmäßigkeit  und  Zweckmäßigkeit  zu  Früsensh

Advokaten:  deren  Rekurse  wegen  der  vom  ande
appellationsgerichte  gegen  sie  verhängten  nbn-P]0
gehören  vor  das  k.  Oberappellationsgericht

Aemterkumulation:  Richteramtsbesoldung

Aktivforderung  des  Beklagten,  dem  Kläger  im  Exekutionswege
  iberwiesen:  Gerichlsstand  für  die  Tg:  auf  deren
Dkdeihung  begen  den  Schuldner

leehelm:  auch  in  dem  vormals  deulschordem'schen  Theile
¾a  Ortes  gilt  für  Successionsfälle  der  Ehegatten  das
obacher  Provin  talrecht

Sni  66—  bie  von  Schulbbriesen,  welche  auf
den  Inhaber  la  l
Ersordernisse  der  kennlsüüackon  bei  der  Amortůruns  dffent
licher  Fondsobligatlonen  .

AnsctssionhlexzuAktT  des  GEesehes  vom  22.  de.
bruar  1855,  deren  Aushebung  beir.

Anerbleten  zur  Erfällung  zweiseitiger  Vertrage  .

InmaßungfälltjedesTragenccnzelaerSt  3  von  Unisormen
  unter  die  „Gestimmung  des  Art.  i30  des  rv.
  10.  Nov.  18612

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