Alphabetisches  Register.  V

Seite
Darlehen  unter  Handelsleuten:  Kompeten
Wtm9  —  e  *7  14  Sulaiten
te

Nus  s.  Actio  depositi  dir.

diebstehle  —ulss  beim  *  *.  Dieoßählen  358

Dingliche  Klagen,  s.  Kla

Dinkelsbühler  Recht,  s.  tlidim  e.

Disziplinarsachen:  in  diesen  steht  dem  vom  Beamten
Beleidigten  kein  Rekursrecht  u.  292
Kompetenz  des  Oberappellationsgerichtes  bei  Rekursen  we-  s
gen  vom  Handeltpabptllalonsgerichle  gegen  Abvolaten
verhängter  eziplinarstrofen  .  112

Domizil  des  Pächterr  .  444

Sdictalcitation:  deren  Erfordernisse  bei  i  Amortisirung

öffentlicher  Fondsobligationen  32
Edition,  s.  Urkunden.
Ehe,  zweite:  deren  Folgen  nach  Ansbacher  Recht  406
Ehefrau:  deren  Hafiung  für  Gewerbschulden  nach  tader
Rechte  ..  287
Zahlung  an  eine  Ehefrau.  (GBayer.  R)  .  368

Begründung  der  Prinzipalintervennion  einer  Ehefrau.  welche
das  Eigenthum  einer  ihrem  Chemanne  abcpfandelen
Sache  anspricht  255
Nach  dem  Ansbacher  Rechee  darf  ber  Ebemann  seiner  zweiten
  Frau  nicht  mehr  als  einen  Kindestheil  zuwenden  .  406
Ehegalten,  s.  Erbfolge.  Gütergemeinschaf
Ehe  verträge:  Über  Einwilligung  der  Ellern  zu  züntn  der
unter  ihrer  Gewalt  stehenden  Kinder  nach  Banbberher  Land.·

recht  343
Sponselien.  und  Eheverträge  nach  Ansbacher  ge  echt  157
Ohne  notariellen  Ehevertrag  entsteht  nach  baher.  Landrechte

kein  wahres  Heirathgut  159

Ist  die  Form  der  Ehe-  und  Erbverträge  in  Dinkelebahl
nach  den  Dinkelsbühler  Statuten  oder  nach  der  allgem.
preuß.  Gerichtsordnung  zu  beurtheilen?  201
Bei  iiracheverträgen,  in  welchen  für  die  nãchsten  Verwandten
  der  Braulleule  ein  Rückfall  bestimmt  ist,  find  erstere
  nach  Dinkelsbühler  Staimtarraech=  augliche  Vertrags-  212
en
(9  Liahigung  S.  256.)
cictätter  Recht,  s.  Testamente.
Einlüsungsrecht:  durch  Unterlassung  dessen  Ausübung
im  Konkurse  geht  der  R  *  des  Glänbigere  gegen  den
Bürgen  nicht  verlor  *“  74
(Bieichhng,  s.  112  5
Vom  Regresse  des  Cessionars,  welcher  das  Einlösungsrecht
ausgellbt  dal.  ubegen  den  für  die  Güte  der  Forderung  haftenden
  Ced  ..  81
«  Getlchugnngen  S.  112  u.  128.)