Alphabetisches  Register.  VII

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bem  auf  Grund  einer  solchen  Urkunde  eingeleiteten  &amp;  Versahren
  in  Anwendung  kommen

Prn  ganiann  s.  Amorttsiruns.

orm  der  Erbverträge  206

Ueber  die  Form  der  Ehe-  und  Erbverträge  in  Dintelstühl  201
Ueber  die  Form  der  Certioration  bei  Erbwerlichten  ber

Weiber  und  Rechtunkundigen  nach  bayer.  Rechte  .  .  302
Form  der  Rechnungstellung  bei  Gutsverwallungen  395
ränkisches  Recht,  s.  Grundtheilung

Sess  auf  dem  Halme:  deren  Kauf  !*z“  Verkauf  49

Fuldaisches  Recht,  s.  Defloration.

Gebä  u#:  Verkauf  desselben  auf  Abbruch.  Notatiats.
gesetz  Art.  14
elkrtene#n  s  Nativitätstertmi  ine.
Gehalt,  s.  C  —  Richteramtebesoldung.
Geistli  chH  I  Testamen
Gemischtgerichtliche  Werersiuchn  ug:  die  Kompetenz
des  bürgerlichen  Strafgerichtes  erstreckt  sich  nach  Ueberlassung
  der  Einschreitung  gegen  einen  Soldaten  in  einer
solchen  Untersuchung  auch  auf  die  gleichzeitig  gegen  denselben
  Soldaten  allein  vorliegenden  Anschuldigungen  28
Die  Erklärung  des  Militärgerichtes,  ob  in  einer  gemischt-#erichllichen
  Untersuchung  die  weitere  Behandlung  der
Vach-  bezüglich  der  betheiligten  Militärperson  den  bürgerlichen
  Strafgerichten  überlassen  werden  wolle,  kann  nicht
dadurch  umgangen  werden,  daß  das  Strafverfohren  gegen
die  O-wilerbonent  eingestellt  und  die  Entscheidung  gegen
den  Soldaten  den  Militärgerichten  überlassen  wird  3853
Gerichte:  sind  sie  befugt,  bie  Gesebzmäßigkeit  und  Zweckmäßigkeit
  polizeilicher  und  administrativer  Verfügungen  zu
Früsen,  wenn  der  Inhalt  einer  solchen  Verfügung  auf  den
Thatbestand  eines  Verbrechens,  Vergehens  oder  einer  Uebertretung

  von  Einfsluß  ist?  39
OGenichteens  in  Sachen  wegen  ———

und  Ausschlagskontravention  17

Gerichtsstand  temporär  pensionirter  Soldaten  in  Eirafsachen  23

Gerichtostand  eines  beurlaubten  Soldaten  wegen  einer  von
ihm  begangenen  Handlung,  welche  nach  Vanänten  als
Vergehen  oder  als  Uebertretung  ausgefaßt  werden  kann  25
Gerichtsstand  eines  dienstpräsenten  Soldaten  bezüglich  einer
Anschuldigung  wegen  Uebertretung,  nachdem  in
einer  vorausgehenden  gemischtgerichtlichen  Untersuchung
dessen  Aburtheilung  den  bürgerlichen  Gerichten  überlassen
worden  war  26
Gerichtestand  für  den  Entschädigungsanspruch  gegen  eine
erson,  welche  vorgeblich  aus  Auftrag  eines  Fabrikanten
  Waaren  bestellt  und  esn  hat  401