VIII  Alphabetisches  Register.

Kläger  im  Exekutionswege  überwiielenen  Aktwsorderung
des  Beklagten  gegen  den  Schuldner
Gerichtsstand  für  die  beuwiimisventicn  bezüglich  aige
pfändeter  Mobilien

Gelellschaftsverträge,  ab  eschlossen  zu  dem  Zwecke,  um
künftig  von  einem  Drilten  Immobilien  zu  erwerben,  bedürsen
  notarieller  Errichtung  nicht

Gewerbschulden:  Haftung  der  Chefrau  für  dieselben  nas
bayer.  Rechte  .

Geständniß  durch  Ausstellung  von  Beweisarlikeln  ...

Gewohnheitsrechte  können  sich  in  den  Gebietstheilen
des  Königreiches  Bayern,  in  welchen  das  preuß.  Landrecht
Geltung  hat,  seit  Einsührung  de  selden  contra  legem  nicht
bilden

Grundtheiln  iig:  rechlliche  Folgen  einer  verwirkten  aber
noch  nicht  vollzogenen.  (Würzburger  Recht.)

Gütergemeinschaft  der  Gheleute  nach  der  fürsl.  Oettinhen-Wallerssleinischen
  Verordnung  v.  22.  Sept.  1722

Gutoverwollung=  über  die  e  Erfordernisse  iet  ũic  hnuns
hierüber

Haftung  der  Unmündigen  ex  lege  Aquilie
Hastung  für  nomen  bonum.
Haftung  der  Ehefrau  für  Geweroschniden  nach  bayer.  Rechte
Handelsappellationggericht:  bei  Rekursen  wegen  der
von  demselben  gegen  Advokaten  verhängten  Disziplinarstrafen
  ist  das  Oberappellationsgericht  kompetent
Handelsericht:  zu  dessen  Zuständigkeit  gehört  die  Geltendmachung
  einer  Ferderung  gegen  einen  Kaufmann  wegen
Entlassung  eines  von  ihm  vertragemähig  aufgenommenen
Handlungslehrlings
Die  Klage  gegen  einen  Bräner  aus  einer  Hopfenlieferung
gehört  zum  Handelsgerichte
Desgleichen  die  Geltendmachung  der  Darlehenoforderung
eines  Handelsmannes  gegen  einen  Krämer  auf  dem  Grunde
eines  von  diesem  ausgestellten  Schuldscheines
Deogleichen  die  Klage  gegen  einen  Metzger  aus  einem
Häutelieferungsvertrage
Kompetenz  des  Handelögerichtes  zur  Vertheilung  bes  Erlsses
  aus  einem  zur  Erekution  wegen  einer  Wechselforderung
  Furseigenen  Anwesen  an  den  Kläger  und  sonst  betbeiligte
  Gläubiger
Fälle,  in  *  bei  Konstikten  mit  Handelsgerichten  für
die  Kompetenz  der  ordentlichen  Gerichte  entschieden
wurde  68,  103,  388,
Das  Nähere  hierüber  i  unter  Kompetenz.
Häuserkäufe:  Minderungsklage  hiebei.  (Bayer.  Recht.)
Häutelieferungsvertrag:  Kompetenz  dezüglich  der
Klage  hierans  gegen  einen  Metzer