Alphabetisches  Register.

Heirath  zur  Entstehung  eines  wahren  ist  nach
bayer.  Kan  ein  notarieller  Ehevertrag  ersorderlich
Beweis  des  wirklichen  Einbringens  des  Otiraibguies  in
die  Ebe

Heirathsverträge,  s.  Eheveri  träg  e.

Hopkenlieferung:  Kompetenz  uials  der  u  Klase  bieraus
gegen  einen  Bräuer

Immobilien:  über  die  Vorschriften  des  Notariatsgesetzes
bezüglich  der  Verträge  über  die  Besitzreränderung  oder  das
Eigenthum  derselben  oder  über  dingliche  Rechte  an  denielben
  s.  unter  Notariatsgesek.

Indefensibilität  einer  Armenparteisache

Inhaberpapiere:  über  deren  Amorlisirung

Intervention:  Erforderniß  zur  Begründung  der  Prinz  4.
balimtervention.  einer  Ehefrau,  mittelst  welcher  dieselbe  des

enthum  einer  zur  Erekution  gegen  ihren  Ehemann  mit

Schh  belegten.  Sache  anspricht  .

Kompelenz  in  einem  Iuierdenonsprozesse,  durch  welchen
das  Eigenthum  der  für  eine  Wechselsorderung  gepfändeten
Mobilien  von  einem  im  Wechselprozesse  nicht  betheiligten
Drilten  beansprucht  wird.

Die  Interventionsklage,  durch  welche  vom  Intervenlenten
das  Gigenkhum  der  in  einem  Prozesse  gepfändeten  Mobilien
  für  sich  in  Anspruch  genommen  wird,  ist  am  Gerichtostande
  der  gelegenen  Sache  anzubringen

Kauf:  das  Anerbieten  zu  dessen  cigener  Erfüllung  genügt
nicht  immer,  um  die  Age  auf  Erfüllung  von  Seite  des
anderen  Kontrahenten  zu  begründen
Kauf  und  Verkauf  der  Früchte  auf  dem  haoee  .
Minderungsklage  bei  Häuserkäufen.  (Bayer.  Recht.)
Verkauf  eines  Gebäudes  auf  Abbruch.  “

Art.  14

Kauf  stehender  Waldbäume.  Roi.  Ges.  Art.  14.
Kaufpreis  von  Immobilien:  Einfluß  der  Simulalion
bezüglich  der  Größe  desselben  auf  die  Rechtswirksamkeit  des
Kaufvertrages

inder:  dentend  dieses  Ausdruckes  in  testamentarischen
Verfügungen

Klage:  Zulässigreit  neuer  Angrisfs-  und  Vertheidigungobebae
  wenn  die  Klage  schon  vorher  verhandelt,  aber  na

der  Verhandlung  in  angebrachter  Art  abgewiesen  war

Beweisnormirung,  wenn  einer  dinglichen,  ohne  Angabe  des
speJiellen  Klagegrundes  angestellten  Klage  spezielle  Einreden
  entgegengesetzt  werden

Von  oingsichen“  Klagen  mit  Angabe  eines  speziellen  -Klagegrunde


Noihwendige  Augabe  bes  speziellen  Aagegrundes  zur  Begründung
  der  Hauptintervention  einer  Ehefrau,  wodurch

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