Alphabelilches  Register.

Seite

Zur  Untersuchung  wegen  eines  Verbrechens,  welches  sich
aus  dem  Zusammenflusse  mehrerer  Vergehen  des  Diebstahles
  ergidt,  ist  derjenige  Untersuchungsrichter  kompetent,
welcher  zuerst  einen  in  seinem  Bezirke  begangenen  Diebstahl
  mit  anderwärts  verübten  zusammen  #als  Verbrechen
  auffaßt  und  deßhalkb  vorschreitet

Zuständigkeit  zur  Führung  der  Voruntersuchung  wegen  bes
an  verschiedenen  Orten  wiederholten  Gebrauches  einer  salschen
  Reiselegitimation.

Kompetenz,  wenn  bei  einer  Schlägerei  nur  Einer  der  Theilnehmer
  als  rückfällig  eines  Vergehens  zu  beschuldigen  ist
Die  Kompetenz  eines  bürgerlichen  Strasgerichtes  erslreckt
sich  uach  Ueberlassung  der  Einschreitung  gegen  einen  Soldaten
  in  einer  gemischtgerichtlichen  Untersuchung  auch  auf
die  gleichzeitig  gegen  denselben  Soldaten  allein
vorliegenden  Anschuldigungen
Zur  Aburtheilung  wegen  ungehorsamen  Ausbleibens  eines
als  Zeugen  zu  einem  bürgerlichen  eewaleriche  *J*—
denen  Soldaten  n  nach  dessen  Einrücken  bei  seiner
  Militärabtheilung  das  Militärgericht  zuständig

Zusländigkeit  hur  U##tzeiiung  über  Ausschlagokontraventionen

Kompetenzkonslikte  unter  Gerichien:  r  neschelhnge

des  obersten  Gerichtshofes  hierüber  23,/65,  97,  353,  382,  385,

Kompvomiß:  über  die  btousstbungen  Wirlsant

keit  .

Lehrvertrag:  die  Gellendmachung  einer  Forderung  hieraus
gegen  einen  Kaufmann  gehört  vor  das  Handelsgericht

MHMandatum  de  revertendo,  f.  Rückkehrbefehl.

Metzger:  Zuständigkeit  bezüglich  der  Klage  gegen  denselben
aus  einem  Häuteliejerungsvertragege

Militärgerichte:  gegen  die  Rechtsziutigsen  der  Verordnung
v.  14.  April  1856,  das  strafrechtliche  Verfabren  bei  denselben
  bettr.

Minderungolage:  zugelassen  denen  h  hoch  digted  ener
Miethpreise  des  verkauften  Hauses  ayer.  Recht.)

Natioitätetermine:  deren  Berechnung.  (Gereines  und

bayer  257,
(Verichügung  S.  320.)

Naturalien,  s.  Juieszenggehalt.

Nebenbestimm  ungen  bei  Jumobtlarverträden.  Notariatsgesetz
  Art.  14

Negatorienklage,  s.  Actio  negator

Notariatsgesetz:  über  den  Einfluß  des  iI.  14  desselben
auf  Erbverrräfe

Obne  notarie  en  Chevertrag  erisebi  nad  tee.  non

kein  wahres  Heirathgut  „

□
—
#

126

29