XII  Alphabetisches  Register-Ein

  Gesellschaftsvertrag,  abgeschlossen  zu  dem  Zwecke,
künftig  von  einem  Dritten  ein  Immobile  zu  ewnn,
bedarf  notarieller  Errichtung

Dieselbe  ist  auch  nich  gurhet  bei  dem  Verrauft  eines
Gebäudes  auf  Abbr

Der  Kousuertaag,  über  eine  Waldung  ausschliehlich  des
Grundes  und  Bodens  bedarf  zu  seiner  Perfektion  der  notariellen
  Verbriefung  nicht

Alle  Nebenbestimmungen  eines  Konfvertrages  über  Immobilien
  bedürfen  nach  Art.  14  des  Notariatsgesetzes  zu  ihrer
Rechtswirksamkeit  der  notariellen  Verbriefung  .

ErnNengelvfürdeIIFalldegZurucktrmeovondem  PUvatverkaufe
  über  ein  liegendes  Gut  in  einer  notariell  aufgenommenen
  Kauspunktation  ausbedungen  und  dennoch
unwirksam

Wenn  bei  Verträgen,  über  welche  bei  Snase  der  Nichtigkeit
Notariatsurkunden  zu  errichten  sind,  der  in  das  Notariatsinstrument
  ausgenommene  Vertragoinhalt  in  wesentlichen
Punkten  simulirt  ist,  so  ist  das  Rechtsgeschäft  in  jeder  Be-Hchung
  unwirksam;  weder  die  verlautbarten  noch  die  durch

gebenabreden  festgesetzten  Bestimmungen  erlangen  Giltigkeit
(Ueber  die  Berichtigung  der  S.  360  befindlichen
Ueberschrift  u.  Texiberichtigungen  s.  Seite  400.)
Nutznießung  vom  Heirathgute  erfordert  nach  bader.  Nahe
bie  notarielle  Errichtung  des  Ehevertrages

Oderappellationsgericht:  dessen  zusändigten  bei  dee
kursen  wegen  vom  Handelsappellationsgerichte  hegen  Advokaten
  verhängter  Disziplinarstrafen
Unzuständigkeit  des  OAG.  in  Sachen,  in  welchen  die  Appellalionsgerichte

  als  dritte  Instanz  erkannt  haben

Dettingen-Wallersteinisches  Recht,  (.  Gütergemeinschaft.


Pacht  involvirt  keinen  Verzicht  auf  Vindikation
Pächter:  Domizil  desselben
Partikularkon  kurs,  s.  Einstandskapital.
Paulianisches  Rechtsmittel:  dessen  Verjährung
Oas  durch  die  Paulianische  Klage  Erstrinene  kommt  nur
dem  sich  derselben  bedienenden  Gantzländiger  ichte  aber
der  Gantmasse  unmittelbar  zu  gut
Gegenerörterung
(Berichtigung  E.  i76.)
Polizeiaufsicht:  über  Stelung  unter  dieselbe
(Berichtigung  S.
Polizeiverfügungen:  5  27  Gerichte  befugt  sind,  deren
Gesetzmäßigkeit  und  rr  e  ßigoet.  zu  prüfen?
Bräentetten  "75  Wechsels,  Wechfel.
Preußisches  R  s.  Wshn  Gewohn-=benecht.
  nchent.  Vaterschaft.  Voraufs


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