XVI  Systematisches  Register.

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Zuwendungen  1½  Vaters  an  den  außerehelichen  Sohn.
(Bayer.  Mea.  .  320
Zuwendung  r  146  zweite  Chefrau.  (Anobacher  Necht.)  .  406

Lystematisches  Register.
I.  Civilprozeß.
A.  Gerichtsordnung.

Erstes  Kopitel.  FK.  3.  a)  Domizil  des  Pächters.  414.
b)  Die  Klage  auf  Beitreibung  einer  dem  Kläger  im  Erekutionswege
  überwiesenen  Aktivsorderung  des  Beklagten  ist  bei  dem  perl
  Lerichtsande  des  Schuldners  anzubringen.  403.  —  K.  10.
s.  .  3  K.  13.  a)  Wenn  auf  Grund  behaupteter  Nichtigkeit
  —  Vermögensrechte  eingeklagt  werden,  sind  die  ordenllichen
  Gerichte  kompetent.  13.  b)  Kompetenz  zur  Erlassung
eines  Rückkehrbefthles  snach  preuß.  Landr.  in  einem  Prozesse  protestantischer
  Eheleute.  100.  c)  Zuständigkeit  des  ordentlichen  Richters
  in  der  Klagsache  eines  GCbemannen  decenn  seine  Ehefrau  wegen
Rückkehr.  (Preuß.  Recht.)  1  —  Ueder  die  Fälle,  in  welchen
die  Zuständigkeil  des  ——  in  Frage  war,  (.  unter  D.
Handels=  und  Wechselpro  LT
Zweites  Kapitel.  8.  5  Die  Rekurse  der  Advokaten  wegen
  vom  Handelcappellatiossgrrichte  verhängter  Dioziplinarstrasen
gehören  vor  das  Oberappellalionsgericht.  1
Drittes  Kapitel.  .  8.  Aucht.  112.  Indefensibilität.  16.
Viertes  Kapitel.  §.  3.  o)  Verjährung  des  Paulianiiien
  Rechtsmittels.  48.  d)  Verjährung  der  aclio  depositi  directa.
5.  —  K.  5.  Ueber  Amorlifirung  von  Schuldbriefen,  welche
aa  den  Inhaber  lauten.  225.  —  §S.  7.  Von  dinglichen  Klagen
mit  Angabe  eines  speziellen  Klagegrundes.  192.  —  K.  13.  Zuläsiigkeit
  neuer  Angrisso=  und  V#hridigum  gobehelfe,  wenn  die  Klage
schon  vorher  verhandelt,  aber  nach  der  Verhandlung  in  angebrachter
  Art  abgewiesen  wurde.  207.  —  K.  17.  Kann  eine  Klage  wegen
  eingetretener  Verlährung  ohne  weitere  Einleitung  eines  Versahrens
  abgewiesen  werden?  1
Fünftes  Kapitel.  S  '3.  Erfordernisse  der  Ediktalcitation
bei  der  Amortisirung  öffentlicher  Fondsobligationen.  32.
es  Kapitel.  F.  2.  Neue  Einreden  bei  verbesserter
Klage.  207.  S.  10.  Verjährung  der  eceptio  PFauliana.  48.
S.  auch  §.  2
Achtes  Kapitel.  K.  4.  a)  Kompetenz  in  einem  Interventionsprozesse,
  durch  welchen  das  Eigenthum  der  für  eine  Wechsel-