Systematisches  Register.  XVII

sorderung  gepfändeten  Mobilien  von  einem  im  Wechselprozesse  nicht
betheiligten  Drilten  beansprucht  wird.  68.  b)  die  Inierventionsklage,
  durch  welche  vom  Intervenienten  das  Eigenihum  der  in
einem  Prozesse  gepfändeten  Mobilien  für  sich  in  Anspruch  genommen
  wird,  ist  am  Gerichtsstande  der  gelegenen  Sache  anzubringen.
389.  c)  Erforderniß  zur  Begründung  der  Pein#palihervenkon.
einer  Ehefrau,  mittelst  welcher  dieselbe  das  Eigenthum  einer  zur
W  W  gegen  ihren  Ehemann  mit  Beschlag  delegten  Sache  anpricht


K.  0%  Kapitel.  8.  1.  Beweisnormirung,  wenn  einer
dinglichen,  ohne  Angabe  des  speziellen  Klagegrundes  angestellten
Klage  spezielle  Einreden  eniegengeseh  werden.  78.

Eilftes  Kapitel.  K.  6.  Verbindlichkeit  zur  Edition  von
Urkunden.  239.

Zwölfies  Kapitel.  F.  1.  Articulens  fatetur.  176.  —
.  4.  Ueber  die  Erfordernisse  einer  Rechnung  über  Einnahmen  und
Ausgaben  bei  geführten  Gutsverwaltungen.  395.

iebenzehntes  Kapitel.  8.  2.  Ueber  die  Vorauosetzungen
der  Wirksamkeit  eines  Kompromisses.  337.

Achtzehntes  Kavitel.  K.  1.  Bestimmungen,  welche  bei
dem  auf  Grund  erekulorischer“  Urkunden  eingeleiteten  Verfahren  in
Anwendung  kommen.  334.  #.  3.  Im  Erekutionswege  überwiesenes
  Aktivum  des  Ereguenten  Gerichtsstand  für  die  Klage
auf  dessen  Beitreibung  vom  Schuldner.  403.  —  K.  7.  Kompetenz
zur  Vertheilung  des  Erlöses  aus  einem  zur  Erekulion  wegen  einer
Wechselsorderung  versteigerten  Anwesen  an  die  Gläubiger.  65.

Neunzehntes  Kapitel.  K.  2.  Kompetenz  zur  Eröffnung
des  Partikularkonkurses  Über  das  W  "  pita  eid  Soldaten,
dessen  Aufenthalt  unbekannt  ist.  71.  #.  19.  a)  Das  durch  die
Paulianische  Klage  Erstritlene  tommtn  nur  dem  dieses  Rechtsmittels
sich  bedienenden  Gantgläubiger,  nicht  aber  der  Gantmasse  unmittelbar,
  zu  gut.  107.  b)  Gegenerörterung.  129.  (Berichtigung
S.  176.

Zwanzigstes  Kapitel.  8.  6.  Leweie  des  wirklichen  Einbringens
  2  eirathgutes  in  die  Ehe.  1

B.  Novelle  vom  17.  November  1837.

S.  51.  52.  Unzulässigkeit  selbständiger  Berufung  gegen  einen
Bescheid,  welcher  bei  einer  Restitution  gegen  ein  Erkenntniß  den
Noveneid  normirt.  208.  —  54.  Unzulässigkeit  der  Revision
gegen  ein  den  Adjudikalionsbescheid  benstigendes  Erkenntniß.  272.

C.  Gerichtsverfaslung  ge#  vom  10.  No-=vember
  186

Art.  43  u.  48.  Unzuständigkeit  des  Oberappellationsgerichtes
in  Sochen,  in  welchen  die  Appellationsgerichte  als  dritte  Instanz
erkannt  haben.  220.  —  Art.  74.  Wenn  auf  Grund  behaupteter  Nich-