Xx  Systematisches  Register.

Familienrecht.  a)  Ueber  die  Berechnung  der  Nativimiuaichennd.
  (Gem.  u.  bayer.  Recht.)  257,  273.  (Berichtigung
S.  320.)  b„)  Die  Vermuthung  der  ehelichen  Vaterschaft  nach  dem
preuß.  Landrechte.  184.  c)  Sponsalien=  und  Eheverträge  nach
Ansbacher  Rechte.  157.  d)  Ueber  Einwilligung  der  Eltern  zu
Eheverträgen  der  unter  ihrer  Gewalt  stehenden  Kinder  nach  Bamberger
  Rechte.  343.  e)  Ist  die  Form  der  Ehe=  und  Erbverträge
in  Dinkelsbühl  nach  den  Dinkelsbühler  Staluten  oder  nach  der
ollg.  preuß.  Gerichtsordnung  zu  beurtheilen?  201.  1)  Bei  Heiralbsperträgen,
  in  welchen  für  die  nächsten  Verwandlen  der  Brautleule
  ein  Rückjall  bestimmt  ist,  sind  erstere  nach  Dinkelsbühler  Statutarrechte
  laugliche  Vertragszeugen.  217.  (Berichtigung  S.  256.)
8)  Ohue  notoriellen  örvernag  entsteht  nach  bayer.  Landrechte  kein
wahres  Heirathgut.  159.  h)  Beweis  des  wirklichen  Einbringens
des  Heirathgutes  in  die  Ehe.  190.  i)  Gütergemeinschaft  der  Eheleute
  nach  der  fürstl.  Oettingen-Wallersteinischen  Berordnung  v.
22.  Sept.  1722.  246.  k)  Gheliche  Errungenschaft  nach  Bayreuther
Recht.  284.  1).  Haftung  der  Ehefrau  für  Gewerbschulden  noch
bayer  Rechte.  287.  m)  Zahlung  on  eine  Ehefrau.  (Bayer.  Recht.)
368.  n)  Folgen  der  zweiten  Ehe  nach  Anobacher  Rechie.  406.
o)  Grundtheilung  zwischen  Eltern  und  Kindern  nach  Würzburger
#eeche.  324.  p)  Begriff  der  Bereicherung  diopposttionsunféhiger
Personen.  63.  q)  Nolhwendigkeit  der  ösfentlichen  Bekaun#tmachung
berichlicher  Prodigalilätserklärungen.  345.

E.  Erbrecht.  a)  Gesetze  für  Successionofälle  der  Ehegatlen
in  Alesheim.  240.  b)  Kein  Erbschafitanfall  an  Verschollene  nach
bayer  Rechte.  153.  c)  Tranemission  der  Erbschaft  aus  dem  Deliderationsrechte
  (trausmissio  Justinjanen).  Tranemission  Unmündiger.
  (Bayer.  u.  gem.  Recht)  376.  d)  Was  gehört  zur  Theilungomasse,
  wenn  von  zwei  nach  Bayreulber  Provinzialrechte  lebenden
  Cheleuten  die  Frau  mit  Hinlerlassung  von  Kinde'n  stirbe?  284.
e#)  Anfechlung  der  Erbtheilungen.  (Gem.  u.  bayer.  Recht.)  206.
1)  Ueber  die  Form  der  Erdverträge.  206.  g)  Ueber  die  Form  der
bei  den  Erbverzichten  der  Weiber  und  sechzunkundigen  Personen
nach  bayer.  Landrechte  vorgeschriebenen  Certioration.  302.  h)  Rechtliche
  Folgen  einer  verwirkten  aber  noch  nicht  vollzogenen  Grundlheilung.
  (Würzbdurger  Recht.)  324.  i)  Bedeutung  des  Ausdruckes
  „Kinder“  in  testamentarischen  Verfügunzen.  367.  k)  Testamente
  der  Geistlichen  (Eichstätter  Recht.)  3  1)  Erbeseinsetzung
einer  erst  im  Testamente  des  ——i-  errichieten  Stifiung.
(Wreuß.  Recht.)  310.  m.)  Nach  dem  Ansbacher  Rechie  darf  der
Ehemann  seiner  zweiten  Ehefrau  nicht  mehr  als  einen  Kindestheil
zuwenden.  406.  n)  Zuwendungen  des  Baters  au  den  außerehelichen
  Sohu.  (Bayer.  Recht.)  320.  0)  Zuwendungen  des  Großvalers
  au  den  hinlerlossenen  außerebelichen  Sohn  einer  verstorbenen
ehelichen.  Tochter.  1  Bayer.  Recht.)  279.  p)  Die  Zuwendungen
einer  Mutter  au  ih  außerehelichrs  Kind,  zu  welchen  deren  eheliche
Kinder  Fugei  r—“  können  von  diesen  nicht  angesochten
werden.  ayr.  Recht.)