Syftematischea  Register,  XXI

III.  Handels=  und  Wechselrecht.

1)  Ueber  den  rechtlichen  Einfluß  der  Präsentation  eines  indossablen
  nicht  domizilirten  Wechsels  zur  Zahlung  auf  den  Anspruch
egen  den  Acceptanten  und  Eigenwechselanssteller.  161,  177,  193,

.  Noch-I  ge  Enigegnung.  335.  2)  Klage  aus  einem
verjährten  We  4.  3)  Ueber  Amortisirung  von  Schuldbriefen,
welche  auf  veah  .  .  lauten.  225.

IV.  Oeffentliches  Recht.

1),  Die  Staateregierung  kann  einem  Beamten,  welchem  zwei
Richterämter  übertragen  waren,  wenn  er  von  einem  derselben  in
Felge  organischer  Veränderungen  enthoben  wird,  den  Gehalt  des
eingezogenen  Richteramtes  in  den  Gehalt  des  anderen  einrechnen,
soferne  dadurch  keine  Verminderung  des  Gesammtgchaltes  entsteht.
42.  2)  Bei  Berechnung  des  Quiegzenzgehaltes  ".  nd  dekreimäßig
zugewiesene  Naturalien  dem  Gesammtgehalte  belzurechnen;  Werthsberechnung
  derselben.  121.  3)  In  Dissiplinersachen  steht  dem  vom
Beamten  Beleidigten  kein  Rekurerecht  zu.  292.  4)  Gegen  die
Rechtsgiltigkeit  der  Berordnung  v.  14.  April  1856,  das  sirafrechtliche
  Grab#  bei  den  Militärgerichten  beir.  113.  5)  Das  Verbot
der  Vermögensaushändigung  an  Unterofftziere  und  Soldaten  dient
nur  zur  Scherhen  des  Militärärars,  nicht  auch  zu  der  von  Privatonen.



V.  Strafrecht  und  Strafprozeß.

1)  Strafgesetzbuch  v.  10.  Nevember  1861.  Zu  Art.  36
—  39  und  147.  Ueber  Stellung  unier  Polizeiaussicht.  33.  (Ber
richligung  5#r  112.)  —  Zu  Art.  130.  Fällt  jedes  Tragen  einzelner
  Slücke  von  Unisormen  unter  die  Bestimmung  dieses  Artikels?
369.  —  Arl.  147  I.  o.  bei  Art.  36.  —  Zu  Art.  349.  Nichtanwendung
  dieses  Artikels  auf  fahrlässige  Brandstislung.  241.  Entgegnung
  hierauf.  321.
Polizeistrafgesetzbuch  v.  10.  November  1861.  Zu
Art.  11—  13.  Uceber  Stellung  unter  Polizeiaussicht,  33.  (Berichtigung
  S.  112.)  —  Sind  die  Gerichte  befugt,  die  GEenbshenich
und  ionm  Polizeilicher  und  administrativer  Verfügungen
zu  prüfen,  wenn  deren  Inhalt  auf  den  Thatbestand  eines  Verbrechens,
  Vergehens  oder  einer  Uebertretung  von  Einsluß  il?  39.
3)  Strafgesetzbuch  v.  J.  1813  Th.  II.  Zu  Art.  22.  a)
Kompetenz  zur  Führung  der  Voruntersuchung  wegen  des  an  verschiedenen
  Orten  wiederholten  Gebrauches  einer  falschen  Reiselegitimation.
  355.  b)  Kompetenz  zur  Untersuchung  wegen  eines  Verbrechens,
  welches  sich  aus  dem  Zusammenflusse  mehrerer  Vergehen
des  Diebstahls  ergibt.  358.  —  Zu  Art  24.  Wenn  von  den  Parteigenossen
  bei  einer  Schlägerei  Einer  als  rückfällig  eines  Ver-E
  zu  beschuldigen-  i  solgen  alle  übrigen  seinem  Gerichtsande.
  362.  Zu  .  27.  a)  Auch  ktemporär  pensionirte