XXII  Systematisches  Register.

Soldaten  hoben  in  Strassachen  ihren  Gerichtostand  vor  den  bürgerlichen
  Gerichten.  23.  b)  Gerichtsstand  eines  beurlaubten  Soldaten
wegen  einer  von  ihm  begangenen  Handlung,  welche  nach  Umständen
  als  Vergehen  oder  als  Uebertretung  aulgefaßt  werden  kann.  25.
c)  Gerichtostand  eines  dienstpräsenten  Soldaten  bezüglich  einer  Anschuldigung
  wegen  Uebertretung,  nachdem  in  einer  vorausgehenden
  gemischtgerichtlichen  Untersuchung  dessen  Aburtheilung  den  bürgerlichen
  Gerichten  überlassen  worden  war.  26.  d)  Die  Kompetenz
eines  bürgerlichen  Strafgerichtes  erstreckt  sich  nach  Ueberlassung  der
Einschreitung  gegen  einen  Soldaten  in  einer  gemischtgerichtlichen
Untersuchung  auch  auf  die  gleichzeitig  gegen  denselben  Soldaten
  allein  vorliegenden  Anschuldigungen.  28.  —  S.  auch  zu
Art.  22  des  Einführungsges.  v.  10.  Nov.  1861.

4)  Sirasprozeßgesetz  v.  10.  November  1848.  Zu  Art.
151.  Zur  Aburtheilung  wegen  ungehorsamen  Ausbleibens  eines
ols  Zeugen  zu  einem  bürgerlichen  Strafgerichte  vorgeladenen  Soldaten
  ist  nach  dessen  Einrücken  bei  seiner  Militärabtheilung
  das  Militärgericht  zusländig.  356.

5)  Verordnung  v.  14.  April  1856,  das  strafrechtliche
Verfahren  bei  den  Militärgerichten  betr.  Gegen  deren
Rechtsgiltigkeit.  113.

Gesetz  v.  1.  Juli  1856,  die  gemischtgerichtlichen
Unter  suchungen  betr.  Die  Erklärung  des  Militärgerichtes,
ob  in  einer  gemischtgerichtlichen  Untersuchung  die  weitere  Behandlung
  der  Sache  bezüglich  der  betheiligten  Militärperson  den  bürgerlichen
  Strasgerichten  überlassen  werden  wolle,  kann  nicht  dadurch
umgangen  werden,  daß  das  Strafversahren  gegen  die  Civilpersonen
eingestellt  und  die  Einschreitung  gegen  den  Soldaten  den  Militärgerichten
  überlassen  wird.  353.

7)  Einführungsgesetz  v.  10.  Rovember  1861.  Zu
Art.  22  Abs.  2.  Für  die  Frage  der  Zuständigkeit  ist  es  ohne  Einfluß,
  ob  ein  Fall  der  Bedrohung  eines  Ifenichen  Dieners  an  ein
leichterer  zu  erachten  sei.  383.  —  Zu  Art.  7  Abs.  t.  31
Abs.  3,  4  und  Landtagsabschied  v.  10.  Nov.  1861  Abschn.  un  F.  30.
Ausschlagedefrandation,  Ausschlagskontraventlon.  Gerichtsstand.  17.