Samstag  den  7.  Jan.  1866.  30.  Jahrgang.  K  1.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Kechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Indalt:  Kann  elne  nach  Ablaut  der  im  X  vom  26  März  1859,  die  VBer.
jäbrung  11t  betr.,  vorgesteckte  risten  angestellie  Klags  auf

alaslana  u.  f.  w.  beir.  —  Wenn  auf  eem  Grunde  bebaupteker  Nich.
tigkelt  elner  Ebe  Vermögensrechte  eingellag!  werden.  sind  die  ordent.
lichen  Gerichte  kompetent.  —  Armenrecht.  Indesenstbllirat.

Kann  eine  nach  Ablauf  der  im  Gesehe  vom  26.  März

1859,  die  Verjährungefristen  betr.,  vorgestechten  Fristen

  angestellte  Alage  auf  eine  unter  dieses  Geseh  fallende

  Feistung  wegen  eingetretener  Verjährung  ohne

weitere  Einleitung  des  Verfahrens  abgewiesen  werden?
  *)

Die  Frage,  ob  eine  Klage  wegen  eingetretener
Verjährung  derselben  von  der  Gerichtsschwelle  zurückgewiesen
  werden  könne,  wurde  von  jeher  als
eine  rein  prozessuale  betrachtet.  Theorie  (vgl.  Bayer,
Vortr.  ü.  d.  g.  ordentl.  Civilprozeß  S.  622  der
8.  Aufl.,  und  Seuffert,  Komm.  ü.  d.  GO.  Bd.  II
S.  340  Ziff.  3  der  2.  Aufl.)  und  Praxis  (vgl.  Bl.
f.  RA.  Bd.  III  S.  132)  waren  darüber  einig,  daß
es  sich  dabei  um  das  Recht  des  Richters  handle,

*)  Der  Herr  Einsender  einer  Erörterung  über  die  bler
behandelte  und  eine  andere  verwandte  Frage  wird
um  Bekanntgabe  seiner  Adresse  an  den  Unterzeichneten
  gebeten.

Dr.  Steppes.

Neue  Folge  X.  Band.