22  Gerichtsstand  in  Malzaufschlagssachen.

ungsgesetzes  und  unsere  Einsicht  in  „die  Natur  der
Handlung“.  Ist  die  Ausscheidung  geschehen,  so
bleiben  als  Gefällsdefraudationen  im  Sinne  des
Landtagsabschiedes  nur  die  betrüglichen,  oder  die
sonst  pflichtwidrigen  (wenn  im  einzelnen  Falle  auch
nur  fahrlässigen)  Vorenthaltungen  oder  Entziehungen
der  anfallenden  oder  augefallenen  Steuerschuldigkeit
einschlüssig  der  besonders  benannten  Versuche  stehen.
Die  im  einzelnen  Falle  unschädliche  Vernachlässigung
der  Formen  der  G  Sordnung,  ja  selbst
die  geflissentliche  Ungehung  der  Kontrolmaßregeln,
soferne  nur  eine  Beschädigung  nicht  unterläuft  und
nicht  beabsichtigt  wurde,  ist  Kontravention.

Der  Gesetzgeber  hat  die  minder  erheblichen  und
weniger  gefährlichen  Uebertretungen  an  die  Niedergerichte
  zur  Aburtheilung  verwiesen,  und  hiebei  namentlich
  den  geringeren  Kosten=  und  Zeitaufwand
für  das  k.  Aerar  wie  für  den  Beschuldigten  im
Auge  gehabt?!).  Wenn  der  Müller  um  eine  halbe
Stunde  versäumt,  den  Messungsbefund  in  sein
Schrottregister  einzutragen,  und  es  erwartet  ihn  deshalb
  eine  geringere  Geldstrafe,  so  widerspräche  es
ganz  und  gar  dem  Geiste  unserer  Gerichtsverfassung,
ihn  deshalb  in  erster  Instanz  vor  ein  vielleicht  15
oder  20  Stunden  entferntes  Bezirksgericht,  und  in
zweiter  Instanz  vor  einen  mitunter  40  bis  50  Stunden
  entfernten  Gerichtshof  zu  ziehen,  wobei  schon
die  Reisekosten  theurer  sind,  als  die  Strafe.  Und
welche  Aufgabe  für  einen  Gerichtshof  vom  Range
eines  Appellationsgerichtes,  über  die  Anklage  zu
uttheilen,  daß  des  Beschuldigten  Knecht,  statt  den

7)  Votipe  -v#  StGBEntw.  v.  1855;  Verh.  d.  K.  d.
Abg.  v.  18  “8/16  Beil.-Bd.  II  S.  125  Sv.  1
3  1  2,.  3;  bbl.  d.  GgA.  d.  K.  d.  Abg-  v.
18%  „:  B  S  „8,  65;  Verb.  d.  Ge  A.  d.  K.
d.  Abg.  v.  18  %%  Beil.-Bd.  11  S.  2681  Ep.  1.