Temporär  penfionirte  Soldaten.  Kompetenz.  23

Kessel  zu  heizen,  geschlafen,  erst  nach  Mitternacht
Feuer  gemacht,  sonach  den  Sud  an  dem  in
der  Polette  vorgemerkten  Tage  wirklich  verschlafen
habe!  —  Solche  Ungeheuerlichkeiten  dem  Gesetzgeber
  als  Sinn  und  Wille  seines  Gesetzes  unterzulegen,
  muß  man  bei  der  Auslegung  desselben  strenge
vermeiden.

Die  aus  der  obigen  Interpretation  des  Landtagsabschiedes
  sich  ergebende  Unterscheidung  hingegen
besitzt  den  praktischen  Werth,  daß  die  Abwandlung
der  einfachen  Ordnungswidrigkeiten  und  Vernachlässigungen
  der  Erhebungsvorschriften  und  Kontrolmaßregeln
  auf  dem  Wege  der  summarischen  Strafverfügung
  (Mandatsverfahren,  Einführungsgesetz  Art.
75,  76)  vor  sich  gehen  kann.  Hiezu  eignen  sich
derlei  Sachen  um  so  mehr,  als  solchergestalt  die
schleunigste  Abstellung  einreißender  oder  sich  wiederholender
  Ordnungswidrigkeiten  erzielt,  und  der  betreffende
  Gewerbsmann  doch  nicht  unnöthiger  Weise
seinem  offenen  Geschäfte  entzogen  wird  #).

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtehofes,  Kompetenzkonflikte
  unter  Gerichten  betr.

CXXXIX.

Auch  temporär  penfionirte  Soldaten  baben  in  Strafsachen
ihren  Gerichtsstand  vor  den  bürgerlichen  Gerichten.

Der  Flaschnergeselle  Georg  Stöhr  von  Münsterschwarzach,
  welcher  am  14.  Febr.  1861  bei  dem
k.  7.  Infanterieregimente  Hohenhausen  als  Soldat

*)  VPerh.  a.  a.  O.  Bd.  VII  S.  375  Syp.  2  Ziff.  1.