Zur  actio  Pauliana.  131

und  zugleich  einen  Hauptgrundsatz  des  Preozesses,
den  Grundsatz  des  rechtlichen  Gehörs,  verletzt.

Bekanntlich  bleibt  der  Schuldner  auch  nach  Eröffnung
  des  Universalkonkurses  Eigenthümer  seines
Vermögens;  er  verliert  nur  die  Disposition  über
dasselbe,  und  die  Gläubiger  haben  nur  ein  Recht
auf  Befriedigung  aus  der  Masse.  Als  im  Ausfluß
dieses  Rechtes  ist  es  ihnen  gestattet,  gewisse  Vermögensveräußerungen
  des  Schuldners  umzustoßen,
wonach  die  veräußerte  Sache  586  ein  Vermögen  des
Schuldners  geblieben  ?)  und  überhaupt  Alles  so  angesehen
  wird,  als  ob  eine  Veräußerung  gar  nicht
stattgesunden  hätte  ).

Hieraus  ergibt  sich,  daß  der  einzelne  Gläubiger
  nur  berechtigt  sein  kam,  die  veräußerte  Sache
zur  Gantmasse  zu  reklamiren,  um  seine  Befriedigung,
  welche  er  aus  der  unredlicherweise  geschmälerten
  Masse  nicht  erlangen  kann,  durch  deren  Reintegrirung
  zu  ermöglichen  );  und  daß  sohin  seine
Klage,  wenn  er  nebst  der  Reseission  verlangt,  daß
man  ihm  ein  ausschließendes  Recht  auf  Befriedigung
  aus  der  Sache  zuerkenne,  wegen  Zwwielforderung,
  vielmehr  Ungehörigkeit,  von  der  Gerichts-2)

  S.  6  Inst.  de  action.  (4,  6):  „permiltitur  ipsis
Creditoribus,  rescissa  traditione  eam  rem  petere,
i.  e.  dicere,  enm  rem  traditam  non  esse  et  ob
id  in  bonis  debitoris  mansisse.“  Val.  über
diese  Stelle  Vangerow,  Lebrb.  d.  Pand.  Bd.  1
8.  178  (Aufl.  7  8.  177)  Anm.  Nr.  3;  Savigny,
Sn.  Bd.  V  S.  27  Not.  n.
2)  Fr.  38  §".  4  de  usuris  (22,  1):  „ut  perinde  sint
omnia,  atque  si  nihil  alienatum  esset.“
Val.  diese  Bl.  Bd.  IX  S.  213  Nr.  7,  wo  sicher
auch  nichts  Anderes  gesagt  werden  wollte,  als  daß
die  Reseission  auf  Klage  eines  einzelnen  Gläubigers
nur  insoferne  und  nur  insoweit  statifinde,  als  fie
zu  dessen  prioritätsmäßiger  Befriedigung  erlerderte
  zl  Val.  Seuhlert  im  Komm.  Ausg.  II
490  Note  26.

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