Samstag  den  13.  Mai  1865.  30.  Jahrgang.  M  10.
Dr.  J.  A.  Seusffert's
Plätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Indalt:  Süertsuserecnn•  —  Kein  Erbsch  —#  an  Verschollene  na  baverl.
"-,6  Landre  —  Sponsalien=  und  Ebe  ·  Verkräge  nach  Ansbacher
E  inglalrech  Obne  notntbenen  Ebevertras  emstebr  hach-  bayeri.
schem  Laabrerche  kein  wabres  Heirathbgut

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtehofes  für  Vayern
rechts  des  Uheines.

1.
Vorkaufsrecht.

Landlagsabschied  vom  10.  Nov.  1861  K.  28  Ziff.  2.
Preuß.  Landr.  Thl.  I  Til.  20  8.  607.

Mit  Vertrag  vom  25.  Jannar  1862  hatten  die
Bauers-Eheleute  M.  von  B.  ihren  gesammten
Grundbesitz  einschließlich  einer  halben  Portion  am
Gemeindewalde,  aber  mit  Ausnahme  ihres  häuslichen
Anwesens  und  einiger  speziell  bezeichneter  Objekte,
an  den  Bauern  P.  von  M.  um  einen  unausgeschiedenen
  Gesammtpreis  von  10500  fl.  verkauft.

Unterm  28.  Januar  1862  meldete  Johann  R.
von  B.  dem  Käufer  P.  gegenüber  außergerichtlich
und  gerichtlich  das  Vorkaufsrecht  bezüglich  des  zwischen
  M.  und  P.  abgeschlossenen  Kaufes  an,  und  trat
dann,  da  P.  dieses  Vorkaufsrecht  nicht  anerkannte,
  gegen  diesen,  der  die  halbe  Portion  am
Gemeindewalde  bereits  am  31.  Januar  1862  wieder
weiter  veräußert  hatte,  unterm  5.  März  dess.  J.  mit
einer  Klage  auf,  in  welcher  er  sich  auf  S.  28  Ziff.  2
des  Landtagsabschiedes  vom  10.  Nov.  1861  und

Neue  Folge  X.  Band.