148  Vorkauferecht.

in  der  Gemeinschaft  ist,  wenn  die  einzelnen  Berechtigten
  ungleiche  Antheile  haben.  Im  Gesetze  ist  nur
bestimmt,  daß,  wenn  der  Antheil  des  Einzelnen  nicht
bereits  in  einer  anderen  Weise  nach  ungleichen  Größen
festgesetzt  ist,  die  Antheile  der  einzelnen  Theilhaber
gleich  groß  seien.  Die  ungleiche  Theilnehmung  an
einer  Sache  ändert  also  nichts  an  der  Beschaffenheit
des  Rechtes  der  verschiedenen  Miteigenthümer.  —
Pr.  LR.  Th.  1  Tit.  17  §.  1—3,  §S.  50.  —  Der
Antheil  des  Einzelnen  ist  nur  ein  ideeller;  nach
dem  Verhältnisse  der  ideellen  Theilnahme  kommen
die  theilbaren  Nutzungen  des  Waldes  unter  den
Interessenten  zur  wirklichen  Vertheilung.  Die
Gemeinschaft  des  Nutzungsrechtes  würde  erst  mit
der  Vertheilung  des  Grundes  und  Bodens  des
Waldes,  und  mit  der  ausschließenden  Zuweisung
des  Benutzungsrechtes  an  jeden  einzelnen  Miteigenthümer
  aufgehoben  werden.

Es  kann  daher  nicht  in  Zweifel  gezogen  werden,
daß  das  gesetzliche  Erforderniß  einer  Rechtsgemeinschaft
  von  mehreren  Theilhabern  als  Bedingung  des
geltend  zu  machenden  Vorkaufsrechtes  vorhanden  ist.

Zu  2.  Die  Bitte  in  der  Klage  ist  alternativ
gestellt,  indem  beantragt  wurde,  den  Beklagten  für
schuldig  zu  erkennen,  entweder  die  Kaufobjekte
in  Natur  herauszugeben,  oder  im  Geldwerthe
salva  liquidatione  zu  ersetzen;  die  zweite  Bitte
betrifft  also  eine  zu  leistende  Entschädigung.  Für
diesen  persönlichen  Entschädigungsanspruch  des  Klägers
  aus  einer  vom  Beklagten  vorgenommenen  rechtswidrigen
  Handlung  ist  die  Entscheidung  der  Vorfrage:
ob  und  in  wie  weit  dem  Kläger  das  Vorkaufsrecht
zustehe,  von  präjudizieller  Natur.  Wenn  das  Rechtsverhältniß
  der  streitenden  Theile  zu  einander  als  ein
solches  erkannt  wird,  daß  dem  Kläger  die  Befugniß
zum  Eintritte  in  den  Kaufvertrag  v.  25.  Januar  1862
nicht  zusteht,  so  wird  die  Klage  nach  ihrer  doppelten