Kein  Erbschaftsanfall  an  Verschollene.  Bayer.  LR.  153

dem  ganzen  Umfange  des  Kaufvertrages  v.  25.  Jan.
1862  zuzuerkennen.
OAGErk.  v.  20.  Jan.  1863  RNr.  26462/63.
G...

2.
Kein  Erbschaftsanfall  an  Bersdelent  nach  bayerischem  Land-Vgl.

  Bl.  f.  RA.  Bd.  XVIII  S.  406;  Bd.  XIX  S.  17,  33,  19;
Ergbl.  S.  419;  Bd.  XXVI  S.  17,  33,  49;  Bd.  XXl  S./167.

Franz  Xaver  N.  .  .,  geb.  am  23.  Nov.  1793,
einziger  Sohn  der  Bauerseheleute  Blasius  und  Therese
  N..,  zog  im  J.  1812  als  Soldat  mit  dem
bayerischen  Heere  nach  Rußland,  und  gelangte  seitdem
  nicht  die  mindeste  Kunde  mehr  über  sein  Leben
und  Verbleiben  in  seine  Heimath.  Nach  einer  Bemerkung
  in  der  Pfarrmatrikel  soll  er  in  Polen  gestorben
  sein.

Nach  dem  im  J.  1832  erfolgten  Tode  seines
Vaters  übergab  seine  Mutter  als  Alleineigenthümerin
  des  Anwesens  dasselbe  durch  Vertrag  ihrer  Base
Therese  B.  .  und  deren  Verlobten  Joseph  Schl.  ..,
indem  sie  zugleich  ihrem  Sohne  Franz  Xaver  M.  ..
—  „der  seit  dem  russischen  Feldzuge  vermißt  werde“
  —  ein  Vermögen  von  600  fl.  auf  diesem  Anwesen
  bestimmte  und  durch  Eintrag  im  Hypothekenbuche
  sicherte.  —  Am  17.  Juni  1837  starb  auch
die  Mutter.

Um  die  Löschung  der  Hypothek  zu  bewirken,
beantragte  der  Sohn  der  früheren  Uebernehmer  am
4.  Sept.  1861  die  Einleitung  des  Verschollenheitsverfahrens.
  Auf  die  öffentliche  Ausschreibung  machte
Andreas  D.  für  seine  Ehefrau  Anna  Maria,  als
die  nächste  Erbin  des  vermißten  Franz  Kaver  N.
Ansprüche  auf  dieses  Vermögen  geltend,  fand  sich
jedoch  durch  Vergleich  vom  17.  März  1862  mit