Samstag  den  27.  Mai  1866.  30.  Jahrgang.  M  11.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plütter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inbalt:  Ueber  den  rechtlichen  Einfluß  der  Präsentation  elnes  indossablen  nicht.

notartell  aulgenommenen  Kaufspunktation  ausbedungen  und  dennoch
unwirkam.  —  Anmiculans  fateiur.

Ueber  den  rechtlichen  Einfluß  der  Präsentation  eines

indossablen  nicht-domizilirten  Wechsels  zur  Bahlung

auf  den  Anspruch  gegen  den  Acceptanten  und  Sigenwechselaussteller.


Mitgetheilt  von  Herrn  Handelsgerichtsratb  L.  Hauser  in
ünchen.

Die  Bedeutung  der  Wechselvorzeigung  zur  Zahlung
  gegenüber  dem  Acceptanten  eines  gezogenen  und
dem  Aussteller  eines  eigenen  Wechsels,  und  ihr
rechtlicher  Einfluß  auf  den  wechselrechtlichen  Anspruch
gegen  diese  Wechselschuldner  hat  seit  Einführung  der
allgemeinen  deutschen  Wechselordnung  eine  verschiedene
  Beurtheilung  gefunden.

Einige  Gerichte  betrachteten  dieselbe  als  ein  Erforderniß
  für  die  Begründung  des  Wechselrechtes:
  so  gegenüber  dem  Acceptanten  das  k.  Handelsgericht
  Nürnberg,  welches  in  der  Bestimmung
der  WO.  Art.  44  1)  den  Nachdruck  auf  die  Worte:

1)  „Zur  Erhaltung  des  Wechselrechtes  gegen  den  Acceptanten
  bedarf  es,  mit  Ausnabme  des  im  Art.  43
erwähnten  Falles,  weder  der  Präsentation  am  Zahlungstage,
  noch  der  Erhebung  eines  Protestes.“

Neue  Folge  X.  Band.