Lamstag  den  10.  Juni  1865.  30.  Jahrgang  X  12.
Dr.  J.  A.  Seuffert's
Blätter  für  Rechtsanvendung

zunächst  in  Bayern.

Inbal!:  Ueber  den  rechtlichen  Einfluß  der  Prisentation  eines  indossablen  nicht.
domizilirten  Wechsels  zur  Jablung  auf  den  Anspruch  gegen  den  Acceb  ·

lanten  und  7rm—  elaussteller.  r  ung.)  —  Die  7  euchung
Vaterschaft  nach  dem  prcußischen  Landrechte  Th.  1
###nse  des  wirklichen  inenenn  5rn  beiratbgutes  in  die
de.  —  Von  binglichen  Klagen  mit  Angabe  eines  speziellen  Alage  ·
brundes.

Ueber  den  rechtlichen  Einfluß  der  Präsentation  eines
indossablen  nicht-domizilirten  Wechsels  zur  Bahlung
auf  den  Anspruch  gegen  den  Acceptanten  und  Eigenwechselaussteller.

Mitgetbeilt  von  Herrn  Handelsgerichtsratb  L.  Hauser  in
München.
(Fortsetzung.)

Die  Wechselschuldforderung  ist  mit  dem  Wechselbriese
  verbunden  und  das  jeweilige  Recht  aus
dem  Wechsel  bestimmt  sich  nach  den  darin  enthaltenen
  Wechselerklärungen.  Die  Vorzeigung  des
Wechsels  ist  daher  zur  Prüfung  der  Wechselberechtigung
  des  Gläubigers  nothwendig.  algem.
deutsche  Wechs.  Ordn.  Art.  36  bzw.  98  Ziff.  5

Aus  einem  Wechsel,  welchen  der  Inhaber  ungeachtet
  der  Zahlung  noch  weiter  begeben  (indossiren)
  würde,  wäre  der  Wechselverpflichtete  gleichfalls
  zur  Zahlung  an  den  neuen  Indossatar  verbunden,
  soferne  demselben  keine  Arglist  (dolur)  zur
Schuld  fällt.  WO.  Art.  82  bzw.  98  Ziff.  10.

Der  Wechselschuldner  ist  daher  nur  durch  die
Aushändigung  des  Wechsels  gesichert  und  nur
gegen  solche  zu  zahlen  verpflichtet.  WO.  Art.  39
baw.  98  Ziff.  5;  Art.  48  u.  54.

Neue  Folge  X.  e#