Berechnung  der  Nativitätstermine.  263

es  sich  bloß  um  ein  tempus  completum  handelt,
bereits  unter  Ziff.  I  als  richtig  angenommen;  da  aber
diese  die  Einzählung  des  Geburtstages  rechtfertigende
Regel  eine  sehr  bestrittene  ist  ),  so  wird  es  zu
noch  größerer  Rechtfertigung  angemessen  erscheinen,
daß  wir  die  Sache  noch  aus  einem  anderen  Gesichtspunkte
  betrachten.

Die  Entfernung  der  Geburt  von  der  Eheschließung
  ist  in  kr.  3  8.  12  de  Suis  durch  eine  Ordinalzahl
  ausgedrückt.  Eine  von  der  Bedeutung  des  dies
Dostremus  ganz  verschiedene  Frage  ist  nun  die,  ob
in  Fällen  solcher  Art  das  Zeitstück,  von  welchem  die
Zählung  ausgeht,  mitgezählt  werde  oder  nicht?

In  dieser  Beziehung  ist  der  Sprachgebrauch
der  Römer  so  schwankend,  daß  eine  allgemein  entscheidende
  Beantwortung  jener  Frage  geradezu  unmöglich
  ist?).  Hieraus  folgt,  daß  wir  bei  der  Auslegung
  jeder  einzelnen  Gesetzstelle  berechtigt  sind,  diejenige
  Zählungsweise  vorauszusetzen,  welche  sich  durch
den  Zusammenhang  mit  äußeren  Umständen  oder
durch  innere  Gründe  als  die  annehmbarere  darstellt.
Jusbesondere  dürfen  wir  diese  Duplizität  des  Sprachgebrauches
  dazu  geltend  machen,  um  scheinbare  Widersprüche
  zwischen  einzelnen  Stellen  aufzulösen  10).

Da  mun  durch  Einzählung  des  Geburtstages
der  Einklang  zwischen  den  beiden  bezeichneten  Digestenstellen
  bewahrt  wird,  so  müssen  wir  uns  für  die
Einzählung  um  so  mehr  entscheiden,  als  diese  Zählungsweise
  schon  überhaupt  die  üblichere  gewesen

8)  Siehe  oben  Note  3.

*))  Beispiele  von  Stellen  und  Redensarten,  worin  der
erste  Zeitabschnitt  (Tag,  Jahr)  entschieden  mitgezählt,
  und  anderer,  worin  er  entschieden  nicht  mitgezählt
  ist,  s.  Savigny  Syst.  Bd.  IV  S.  602  ff.

10)  Savigny  a.  a.  O.  S.  362  u.  398.