264  Berechnung  der  Nativitätstermine.

ist,  und  daher  viel  weniger,  als  die  entgegengesetzte,
einer  besonderen  Unterstützung  bedarf  11)
Man  könnte  vielleicht  einwenden,  g4r  in  fr.  3
.  12  de  suis  dem  Ausdrucke  „centesimo  eic.
die“  folgende  Ausdruck  „ante  centesimum  etc.
deen-  gebe  deutlich  zu  erkennen,  daß  der  Geburtstag
  nicht  ein  zuzählen  sei.
Wäre  zu  übersetzen:
„wenn  seine  Mutter  vor  dem  182.  Tage  freigelassen
  worden  wäre“  12)
so  lieferte  dieses  allerdings  einen  unumstößlichen  Beweis
  für  die  Nichteinzählung,  weil  nun  der  Manumissionstag
  jenseits  der  sich  unter  Einzählung  des
Geburtstages  ergebenden  182  Tage  gelegen  wäre;
allein  nach  dem  Sprachgebrauche  der  Römer  muß
„ante  diem“  nicht  „vor  dem  Tage“,  es  kann  auch
„am  Tage  vorher“  heißen,  und  dieses  ist  sogar
das  dem  Sprachgebrauche  Angemessenere  15),  so  daß
uns  nichts  hindert,  zu  übersetzen:

11)  Savigny  a.  a  O.  S.  616.  Wenn  übrigens  Ideler
  (Handbuch  der  mathematischen  und  (echnischen
Cbronologie  II  S.  128  u.  129)  behauptet,  die  Rsmer
  hätten  den  Tag,  von  welchem  fie  rückwärts
zahlten,  allemal  mitgezählt,  so  ist  dieses  nur  von
der  Bezeichnung  der  Monatstage,  vom  Datiren,
zu  verstehen;  aber  auch  dieses  spricht  für  die  verbreitetere
  Ueblichkeit  des  Einzählens.

13)  So  ist  übersetzt  in  der  von  Sintenis  herausgegebenen
  Uebersetzung  des  corp.  jur,  eiv.  Bd.  III  S.999.

19)  Fr.  132  pr.  de  verb.  signis.  (50,  16)  warnt  ausdrücklich
  vor  dem  Miverständnisse,  als  könne  „ante
diem  X.  Kal.“  eine  dem  dies  X.  Kal.  vorausgehende
Zeit  bedeuten;  es  beißt  die  X.  unte  Kal.  Vergl.
Savigny,  Syst.  Bd.  IV  S.  329  Note  e  u.  s.

Auch  wenn  man  nicht  datirte,  sagte  man  ante
diem  ohne  Weiteres  für  die,  z.  B  Caesar  de  bello
eiv.  I.  11:  „polliceri  se  in  provincium  iturum,
neque,  ante  quem  diem  ilurus  sit,  delinire.“