374  Zum  StGB.  v.  10.  Nov.  1861  Art.  130.

ordneten  Dienstzeichens  strafbar  sei.  Auch  diese
Frage  wird  nicht  unbedingt  zu  bejahen  sein.  Unter
den  Dienstzeichen  dürfte  das  Gesetz  nur  solche  Abzeichen
  verstehen,  wie  sie  z.  B.  für  die  Bürgermeister
  der  Städte  (Ketten  und  Medaillen)  5)  oder
für  die  Vorsteher  der  Landgemeinden  (Schilde))
vorgeschrieben  sind.  Einzelne  Uniformstücke  dürften
aber  als  Dienstzeichen  nur  da  anzusehen  sein,  wo
das  Tragen  derselben  anstatt  vollständiger  Uniform
den  Beamten  oder  öffentlichen  Dienern  gestattet?)
oder  mindestens  nachgesehen  5)  ist.

*4)  Gem.-Edikt  &amp;.  51.

5)  Gem.-Edikt  8.  98.

7)  Vgal.  z.  B.  Bekanntmachung  vom  7.  Juni  1858,
Reg.-Bl.  S.  611  ff.  ur  18  der  ah.  V0O.  v.
21.  Febr.  1862  Reg.  Bl.  S.  383  (Schirmmützen
der  Untergerichtsbeamten).

8)  Bei  dem  Eintritte  der  Rekruten  in  ibre  Regimenter
können  diese  nicht  gleich  in  den  ersten  Tagen  vollständige
  Monturen  fassen,  da  sie  erst  in  der  Regimentschneiderei
  den  einzelnen  auf  den  Leib  angepaßt
werden  müssen.  Hier  ist  es  nun  üblich,  die  Rekruten
  einstweilen  durch  das  Tragen  der  zur  Montur
gebörigen  Schirmmütze  als  Soldaten  zu  kennzeichnen.

Unter  solchen  Umständen  kann  es  allerdings  vorkommen,
  daß  durch  das  Tragen  dieses  einzelnen
Monturstückes,  der  Schirmmütze,  eine  nach  StGB.
Art.  130  strafbare  Anmaßung  begangen  wird.  Denn
durch  das  Tragen  der  Mütze  unter  diesen  Umständen
gibt  sich  deren  Träger  thatsächlich  den  Anschein  eines
Soldaten.  Wenn  dieses  Tragen  abüihtlich,  d.  h.
mit  dem  Willen,  für  einen  Soldaten  zu  gelten,  geschah,
  dürfte  es  daber  strafbar  sein.

Aus  diesem  Gesichtspunkte  scheint  uns  auch  der  in
.  *i  f.  Gesetzg.  u.  Rechtopfl.  Abth.  f.  Strafr.

XII  S.  67  erzählte  Fall  zu  beurtheilen.  —
7*  Dienstkleidung  der  Postpraktikanten  soll  zwar
außer  der  dort  beschriebenen  Mütze  auch  ein  hellblauer
Rock  gebören,  es  jedoch  nachgesehen  werden,  daß  die