Samstag  den  23.  Bez.  1865.  30.  Jahrgang.  M  26.
Dr.  J.  A.  Heuffert's
Plätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Indalt:  #-  Entschärlgungsanspruch  gegen  eine  Perjon,  welche  vorgeblich  aus
Auftrag  eines  Fabrilanten  Waaren  bestellt  und  r  r*ßä½0  ist  dei

den  gewähnlichen  Gerichten  anzubringen.  Die  e  aufs  Beitreiin

  einem  Olrilprozesse  dem  Kläger  -  tuntenswig

2
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bacher  Provinzialrechte  ist  der  Ehemann  nich!  besugt.  (n
S  r*“  mehr  als  einen.  l  zuzuwenden.  —  Domizil
  des  Pächters.  —  Berichtig

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtehofes,  Kompetenz
konflikte  unter  Gerichten  betr.

CLX.
Ein  Entschädigungsanspruch  gegen  eine  Person,  welche  vorgeblich
  aus  Auftrag  eines  Fabrikanten  Waaren  bestellt
und  empfangen,  ist  bei  den  gewöhnlichen  Gerichten  anzubringen.


In  einer  von  Michael  L.  von  Gerolzhofen  bei
dem  k.  Landgerichte  Schweinfurt  eingereichten  Klage
war  vorgebracht  worden,  daß  der  Müller  Paul
Sch.  von  Schonungen  bei  dem  Kläger  im  angeblichen
  Auftrage  des  Fabrikanten  S.  von  Schonungen
einige  Eimer  Essig  bestellt,  Michael  L.  die  Waare
am  bestimmten  Orte  abgeliefert,  Paul  Sch.  dieselbe
auch  übernommen.  —  daß  sich  jedoch  hinterher  das
Vorgeben  eines  Auftrages  des  Fabrikanten  S.  als
unwahr  herausgestellt  habe,  weshalb  nun  für  die
gemachte  Lieferung  der  Preis  mit  20  fl.  31  kr.  von
Paul  Sch.  gefordert  werde.

Das  k.  Landgericht  lehnte  jedoch  seine  Zuständigkeit
  ab,  und  als  die  Klage  vor  dem  k.  Handelsgerichte
  Schweinfurt  erneuert  worden  war,  wurde

Neue  Folge  X.  Band.