Peilage

zu  den

Plättern  für  Rechtsanwendung.

1865.  Samstag,  den  5.  August.  Wr.  2.

Demnächst  erscheint  in  unserem  Verlage  —  als  Bestandtheil
  der  „Gesetzgebung  des  Königreichs  Bayern  mit
Erläuterungen“  wie  als  besonderes  Werk  —  der  Kommentar
  über  das

Nachdrucksgesetz,
bearbeitet  von  Herrn  Dr.  Mandry,  öff.  ord.  Professor
der  Rechte  zu  Tübingen.  Von  der  k.  württembergischen
Regierung  mit  der  Begutachtung  des  Entwurfs  zu  einem
gemeinsamen  deutschen  Nachdrucksgesetze  betraut,  hat  sich
derselbe  bereits.  in  geiner,  in  der  kritischen  Vierteljahrs
schrift  Band  V  1  f.  abgedruckten  Erörterung  obigen
  gbenan  1  –  eine  Spezialität  in  diesem  Fache  bewährt,
  von  welcher  eine  klassische  Leistung  zu  erwarten
steht.
Erlangen  im  Juli  1865.  Palm  &amp;  Enke.

Bei  A.  Deichert  in  Erlangen  ist  soeben  erschienen:

Seitz,  Dr.  C.  J.,  das  praktische  Bedürfniß  der  Rechteresorm
  gegenüber  .  aiisterichen  Schule.  gr.  8.  brosch.  VI  u.
163  Seiten.  fl.  1  1

Diese  Schrift  ist  eine  praktische  und  zugleich  die  gründlichste

Widerlegung,  welche  die  ungenügende  und  dennoch  bisher  noch

immer  berrschende  bistorische  Schule  jemals  erfahren  hat;  eine  Aufdeckung

  der  inneren  Triebsedern,  wie  ebendicselbe  mit  Nolhwendigkeit  zu
einer  Trennung  von  Wissen  und  Leben,  von  Theorie  und  Praris
führen,  zur  Darstellung  eines  unwahren  Rechtes  haurlten  und  die

Entwicklung  unfres  Rechts  überhaupt  hemmen  mußte.

Im  Verlage  von  Breitkopf  und  Härtel  in  Leipzig  ist
so  eben  erschienen  und  durch  alle  Buchhandlungen  zu  beziehen:

Fuchta,  G.  J.,  Eurfus  der  Znstitutionen.
Erster  Band.  Geschichte  des  Rechts  bei  dem  römischen  Volk,  mit
einer  Einleitung  in  die  Nechtswissenschait  6.  Auflage,  nach  dem
Tode  des  Verf.  besorgt  von  A.  F.  Uudorff.  gr.  8.  geh.  3½  Thlr.