XXIII. Abschnitt. Die einheitliche Rechtschreibung. 75 18. Dezember 1902, Zentralblatt S. 432, haben die ver- öbündeten Regierungen vereinbart, eine einheitliche Rechtschreibung in den Schulunterricht und in den amtlichen Gebrauch der Behörden einzuführen und von dieser Rechtschreibung nicht ohne wechselseitige Verständigung unter einander und mit Oesterreich abzuweichen.