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IV.  Die  Lererinnen-Bildungsanstalt.

An  der  mit  der  Kaiserin  Auguste  Victoria-Schule  verbundenen  Lehrerinnen-Bildungsanstalt,  die
z.  Z.  noch  ein  Privatinstitut  unter  Leitung  des  Direktors  ist,  wurden  im  Verlaufe  des  Wintersemesters
  1899/1900  in  3  Klassen  99  Seminaristinnen  unterrichtet.  Von  den  Lehrkräften  der  Anstalt
waren  zugleich  am  Unterrichte  im  Seminar  beteiligt:  der  Direktor,  Herr  Prof.  Dr.  Kühne,  Herr  Oberl.
Schridde,  Herr  Oberl.  Dr.  Heidenhain,  Herr  Oberl.  Jung,  Herr  Oberl.  Berg,  Herr  Herrmann,
Herr  Prost  (Gesang),  Frl.  Oberl.  Sokolowski  und  Frl.  Meinecke  (Turnen).  Ferner  unterrichteten
an  dieser  Anstalt:  Herr  Konsistorialrat  Gräber,  Herr  Prof.  Dr.  Blasendorff,  Herr  Prof.  Dr.  Haenicke,
Herr  Oberl.  Meinhold,  Herr  Oberl.  Voges  und  Frl.  Clara  Müller.

Ostern  1899  erlangten  die  Berechtigung  zum  Unterrichte  an  mittleren  und  höheren  Mädchenschulen
  von  den  in  unserem  Seminar  ausgebildeten  Prüflingen:  Frl.  A.  Rühl  (Stettin),  Frl.  G.  Aulich
(Stettin),  Frl.  L.  Hellwieg  (Santa  Barbara  in  Argentinien),  Frl.  A.  Ratay  (Liegnitz),  Frl.  J.  Schultze
(Hannover),  Frl.  K.  Vorpahl  (Zeitlitz,  Kreis  Regenwalde),  Frl.  Charl.  Weißenfels  (Grabow  a.  O.)  und
Frl.  E.  Ziegel  (Kreuzburg  in  Ostpreußen).  Die  Ergänzungsprüfung  für  die  Unterrichtsberechtigung  an
mittleren  und  höheren  Mädchenschulen  bestand  Frl.  Charl.  Schäffer  (Stettin).  In  der  Herbstprüfung  des
Jahres  1899  erlangten  die  gleiche  Berechtigung:  Frl.  Schwarz  (Weißenfels  a.  S.),  Frl.  E.  Röder
(Stargard  i.  P.),  Frl.  E.  Heise  (Stargard  i.  P.)  und  Frl.  H.  Skalweit  (Colbitzow).

Zum  Eintritt  in  das  Seminar  ist  dasjenige  Maß  von  Kenntnissen  und  allgemeiner  geistiger  Reife
erforderlich,  welches  eine  nicht  unbegabte  Schülerin  nach  Absolvirung  einer  höheren  Mädchenschule
mit  mindestens  9  aufsteigenden  Klassen  erreicht  haben  sollte.  Die  Reife  zur  Aufnahme  wird  durch  eine
Prüfung  festgestellt.  —  Wer  in  den  neueren  Sprachen  die  geforderte  Sicherheit  und  Fertigkeit  nicht  besitzt,
kann  nur  als  Seminaristin  zur  Vorbildung  für  die  Prüfung  als  Volksschullehrerin  aufgenommen  werden.

Die  Gebühr  für  den  Unterricht  im  Seminar  beträgt  160  .X  jährlich  (10  p.  c.  Freistellen).  —
Pensionen  für  Auswärtige  können  nachgewiesen  werden.

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V.  An  das  Elternhaus.

Nach  §  7  der  „Schulordnung  der  Kaiserin  Auguste  Victoria-Schule“  darf  eine  Schülerin,  wenn
nicht  Erkrankung  vorliegt,  ohne  Urlaub  den  Unterricht  nicht  versäumen.  Ein  längerer  Urlaub  im  Anschluß
  an  die  Sommerferien  wird  unsern  Schülerinnen  nur  dann  bewilligt,  wenn  entweder  eine  ärztliche
Bescheinigung  über  die  Notwendigkeit  eines  solchen  Urlaubs  eingereicht  wird,  oder  wenn  der  elterliche
Haushalt  hier  am  Orte  sich  für  eine  Zeitlang  derart  auflöst,  daß  ein  Kind  ohne  Heimstätte  und  ohne
Aussicht  sein  würde.

Gestützt  auf  die  Erfahrungen  des  letzten  Sommerhalbjahres  ersucht  der  Unterzeichnete  die  Eltern,
welche  uns  ihre  Kinder  anvertraut  haben,  recht  dringend,  wenn  irgend  möglich,  es  zu  vermeiden,  daß
ganz  frische,  gesunde  Kinder  wochenlang  dem  Unterrichte  entzogen  werden.  Die  Folgen  eines  solchen
längeren  Fehlens  haben  ja  naturgemäß  die  Schülerinnen  selbst,  und  mittelbar  deren  Eltern  zu  tragen.
Aber  das  ist  nicht  alles.  Wie  eine  Klasse  darunter  leidet,  wenn  mehrere  Wochen  hindurch  der  dritte
Teil  aller  Schülerinnen  abwesend  ist,  davon  wird  sich  auch  der  Laie  eine  Vorstellung  machen  können.