551 8 Untergang des thüringischen Reiches. Friesonevald hin. Die benachbarten Orte Scheidungen, Fran- kenhausen, Sachsenburg, Sondershausen denten eine alte Grenze an und zwar vorerst die Hauptgrenze zwischen Sachsen und, Franken. Denn bei dem Falle des Reiches hatte zwar das zwischen der Unstrut und dem südlichen Waldgebirge (der „Lohyba“, wie es im Mittelalter hieß) gelegene Land noch seine Unabhängigkeit behalten, woraus sich auch erklärt, daß an ihm der thüringische Name bis auf die Gegenwart haften geblieben ist, doch wurde auch von diesem der größte Theil unter Siegbert, Chlotars I. Sohne, besiegt; der südliche Theil aber, das Main- gebiet, wenn auch eine Zeit lang mit dem vorigen politisch vereint, erhielt den Namen Franken, viel später aber Fran- konien 1). Für diese drei Theile des thüringischen König- reiches scheint auch die spätere kirchliche Eintheilung zu sprechen, indem Nordthüringen dem halberstädter, Südthüringen dem würzburger, das eigentliche oder Mittel-Thüringen dem mainzer Ergstuhl unmittelbar untergeben wurde. In den damaligen politischen Zustand des Landes nach Verlust der Selbständigkeit mit Klarheit zu sehen, ist völlig unmöglich. Doch scheint das eigentliche Thüringen auch nach der Unterwerfung durch Siegbert eine gewisse politische Son- derstellung behauptet zu haben; aber lange Zeit verging, bis es sich wieder zur Stellung eines eigenen, individuell aus- gebildeten Reichslandes emporarbeitete. Mit dem thüringischen Reiche war der Schutz der Süd- und Ost-Grenze gefallen, die Scheidewand niedergerissen. Avaren von Böhmen und Mähren, Slaven von jenseits der Elbe her fangen an auf sie einzudrängen und ihnen Gebiet um Gebiet zu entreißen. Selbst in, den Zwietrachtsjammer der Merovin- ger, ihrer neuen Herren, werden sie mit hineingerissen, und Versuche sich wieder unabhängig zu machen, wie 551, sind fruchtlos. Wahrscheinlich verwalteten fränkische Grafen das Land, die den wohl schon damals aufgelegten Tribut in Vieh erhoben 1) Ausführliche Untersuchungen über die ganze älteste Geschichte Thüringens stellt v. Wersebe an: Über die Vertheilung Thüringens zwischen den alten Sachsen und Franken; in Hesse, Beiträge z. d. teutschen, bes. thür. Gesch. d. Mittelalters, Bd. I (1834—36).