Nordmark. on 49 seine Schwiegertochter Abtissin wurde. Dies Klostern und die Stadt Gehren bei Luckau (larina) tragen den Namen des mächtigen Helden, der der Hälfte des deutschen Ostens und auch unserm Lande gebot und endlich am 20. Mai 965 starb dos zu Gerenrode wurde er begraben. ; 3. Politische und kirchliche Verthellung des Sorbenlimes. Noch dunkler werden die nun folgenden geiten , und es wird schwer, aus den Trümmern das gewesene Ganze wieder zu erkennen. Das Eine ist gewiß, daß der große Limes Ge; ros mit seinem Tode sich wieder in fünf kleinere Marken zer spaltete, von denen einige allerdings schon dagewesen, nur unter Geros allgemeiner Legation mit gestanden hatten, — T not es, daß er selbst dieje Theilung so gewollt, oder daß die Mäch- tigern, die unter ihm gestanden hatten, selbst zugriffen, oder was das Wahrscheinlichste ist, daß Kaiser Otto selbst Sorge trug, eine so bedenkliche Macht nicht zusammen zu lassen. Wir beginnen mit der nördlichsten der unter Gero gestun denen Marken, der Nordmark, Mark Nordsachsen. Her tritt sogleich nach Geros Tode Dietrich oder Thiadericus auf, wahrscheinlich derselbe, der bisher Statthalter und Unter- befehlshaber Geros in seiner Abwesenheit, wo gewöhnlich die Slaven sich zu empören suchten, war. Ihm fiel nach den Gauen, in denen er urkundlich den Comitat besaß, der größte und nördlichste Theil des Sorbenlimes in seiner weiteren Be- deutung anheim, nämlich Stücke vom halberstadter und vom brandenburger Bisthumssprengel und das ganze Gebiet des Stiftes Havelberg. Gleich Gero führt er den Titel Marchich et Dux; ihm stand also jedenfalls, so oft es dessen bedurfte auch der Oberbefehl über die übrigen Marlgrafen des Lime Sorabicus zu. Er starb 985. Ihm folgte ein zweiter Dietrich 8 abgesetzt 997; diesem Lothar — 1003, Werner — 1009, 1#“ Bernhard — 1044, Wilhelm — 1056, Udo I. und I. — 1082, Helnrich I. — 1087, Udo III. — 1106, Andolf — 324, u. s. w. 1) : Sübdlich von dieser, an der untern Saale und Mulde bis 1) Vergl. bei Leutsch a. a. O., S. 136. Böttiger, Geschichte Sachsen #3, 2. Aufl. I. 4