Wiprecht von Groitzsch. 95 als auch den vielbestrittenen Grundsatz von dem Erbrechte der Seitenverwandten, für den er einst gegen Konrad zu Heinrichs von Eilenburg Gunsten eingetreten war, aufrecht zu erhalten. Umsonst erschienen auf des Kaisers Gebot die Herzoge Wladis- law von Böhmen und Otto von Mähren zu Wiprechts Unter- stützung in der Mark Meißen; bevor sie sich mit demselben, der nebst dem mainzer Erzbischof noch jenseits der Elbe stand, vereinigen konnten, wußte Lothar durch luge Unterhandlungen sie zur Umkehr zu bewegen. Und nun gingen die verbundenen Fürsten, um eine staatsrechtliche Sanction dem Ganzen erthei- len zu lassen, nach Eilenburg und vertheilten hier, mit Ein- willigung der Vornehmen beider Marken, die durch Heinrichs Tod erledigten Reichslehen 1). Albrecht der Bär erhielt den Rest der alten Ostmark mit dem Hauptorte Eilenburg, Konrad von Wettin Meißen. So gelangte nun Konrad wenigstens zum Besitze der meißner Mark und etwa dessen, was von der ehemaligen südthüringischen noch übrig war; denn hier war der Besitz vielfach in Reichs- und Stiftsgut und unter andere angesehene Herren zersplittert worden, besonders seitdem Wiprecht, der Mann seltsamer Schick- sale, hier heimisch wurde. Wie er in die Geschichten Sachseus, beider Lausitzen, Thüringens, Böhmens, Meißens eingreift, verdient er seine besondere Würdigung. 4. Wiprecht von Groihsch. Wiprecht war nicht ein Sproß des nur der deutschen Heldensage angehörigen Geschlechts der Harlunger, wozu ihn sein Biograph, der Pegauer Mönch 2), macht, sondern der Enkel eines slavischen Häuptlings in Pommern, Namens Wulf, der sich zur Zeit der großen Slavenerhebung seit 882 zum Herrn des Balsamer- 1) Ann. Sazo ad a. 1123: „Quo facto (dux Linderus) cum Adal- berto fllio Ottonis do Ballenstide usquc Iburgh procedit, Ooorumque consensu qui in utrisque marchilis primates erant ambo marchias singulas regendas suscipiunt“; — ein merkwürdiges Zeugniß von einer Art Wahlrecht der Vornchmen, welches wohl eben in der tumul- tuarischen Art, wie beide Fürsten in den Besitz der Marken gelangten, seine Erklärung findet. 3r 2 Annales Pegavienses; Pertz, S. S. XVI, 232—57.