1261 — 176 Thulxingen von 1130 bis 1216. (7. December 1251). Dadurch war die Reise der österreichischen Abgesandten überflüssig geworden. )0)7 ¼“ Heinrich hatte am letzten Juni 1242 vom #Kaiser Frie- drich, der ihn seinen Verwandten nennt, auf Betrieb sogar des damaligen Land-- und Pfalzgrafen Heinrich Naspe, die Eventual- belehnung mit Thüringen, der Pfalz Sachsen und allen kaiser- lichen und Reichs-Lehen erhalten, wenn Heinrich ohne mämmliche Erben (herede fllio) sterben sollte Am 17. Februar 1247 war dies geschehen, und so glaubte Heinrich jetzt seine ganze Aufmerksamkeit von Osterreich ab auf! Thüringen wenden zu müssen, zumal da auch zu dieser Erbschaft (wie gewöhnlich) sich manche Mitbewerber fanden. Aber zwischen Anfall und Er- werbung lag noch manches Jahr und manche Liiche. #Ar Zweites Hauptfich. l der Landgrafschaft Thüringen bis. zu, ihrem An- 1. falle an das Haus Wettin 1130 —11247. —. — —— *’pnlll „ 1. Thüringens wachsende Macht und Blüthe unter den vier ersten Laud- n e grasen 1130 —1216. Wie, Thüringen aus einem zersplitterten, fast herrscherlosen Zustande zur Einheit eines namhaften und bedeutenden Reichs- fürstenthums gelangte, offenbarten sich bald die segensreichen 1) Ottokar v. Hornecks Reinchronik Kap. 15—18 bei Pez, Seript. rer. autriac. III, 27f. Freilich ist nicht daran zu denken, daß ver Ge- danke von Ottokars Wahl erst bei der Durchreise der österreichischen Ab- gesandten durch Prag entstanden sei. Vergl. Palacky, Geschichte von Böhmen II, 1. S. 138 und Lorenz, Deutsche Geschichte im 13. Jahr- hundert I, 58 u. 94. Dic Überlassung von Sayda und Purschenstein ist nicht als eine Entschädigung (Tittmann, Heiurich d. Erl. I, 209. sondern nur als eine Beschwichtigung anzusehen.