616 Das neuere ernestinische Sachsen. eine große Anzahl Reisen, Besuche von Reichstagen und Fürsten- versammlungen, dabei hochwichtige innere Institutionen füllen seine Regierung aus. Mit 33 Jahren ist es vollendet. Die allzu- heftige Jagdliebe, der er zum großen Nachtheil seiner Unterthauen nachhing, soll er sterbend noch berent haben. Vieles verrichtete er durch wohl gewählte Räthe, wie Commerstadt, Carlowitz, Cracau, Mordeisen u. A. Wie segensreich für Deutschlands politische und religiöse Freiheit sein Wirken als Kurfürst war, wie groß der Glanz und Ruhm nach außen, den er seinem Sachsen für lange Zeit zu verleihen wußte; wie bereitwillig man ist, die Tiefe seiner Politik, den Umfang seiner Combinationen, den Heldenmuth mancher Unternehmung zu erheben: so fühlt man sich oft mitten in der Freudigkeit des Urtheils befangen und gehemmt, wenn man an die Mittel denkt, die ihn zum Ziele führten, und blickt unwillkürlich von der Elbe hinüber zu jenem frommen Dulder an der Ilm und Saale, der weit beschränktern Geistes und weit mindern Glanzes doch Eines voraus hatte, den frommen Sim, die treue Redlichkeit. 4. Begründung des neueren ernestinischen Sachsens durch Johann Friedrich und seine Söhne. (Als Anhang). So glücklich nicht und doch vielleicht glütkseliger als Morit trat Johann Friedrich ein Jahr nach des Kurfürsten Tode von dem eng gewordenen politischen Schauplatz seines Wirkens ab. Wie man auch über seine Mißgriffe urtheilen mag, er steht unter den Säulen und Trägern der Reformation und unter den frommen Glaubenshelden, die eine Überzeugung haben, für die sie leben und sterben können, nicht am letzten Platze da. Den schweren Verlust, welchen die wittenberger, Kapitulation seiner Linie brachte, hat der, der die Zeiten lenkt, allmählich zu vergüten gewußt; und wenn der 13. Artikel jenes Vertrages fast nur den achten Theil des gesammten damaligen wettinischen Landes den Söhnen des unglücklichen Fürsten übergab, so besitz jetzt das ernestinische Sachsen doch volle zwei Drittel des den Albertinern verbliebenen Landesumfanges #). 1) Judem das Königreich Sachsen 272 □M., das Großherzogtbum und die drei Herzoglthümer gegen 180 □M. Areal haben.