Vorwort. — .4— Tebhaftes Interesse für das öffentliche Recht trieb mich schon vor längerer Zeit in den Mußestunden zur Beschäftigung mit dem Recht der Vaterstadt. Allmählich — unterstützt durch Anregung von verschiedenen Seiten — erwuchs daraus der Wunsch, eine Darstellung des Bremischen Staats= und Ver- waltungsrechtes zu versuchen und damit eine doch wohl faktisch vorhandene Lücke auszufüllen. eicht ohne Scheu, im Gefühl mancher Mängel, übergebe ich jetzt die Arbeit der Offentlichkeit. Doppelt schmerzlich empfinde ich da den Verlust des Mannes, dessen Name dem Buche vorgedruckt ist. Wie gerne hätte ich seine reiche Kenntnis, seine große praktische Erfahrung zu Rate gezogen! Wenn ich es trotzdem wage, mit dem Buche hervorzutreten und es dem Andenken jenes Mannes zu widmen, so geschieht es in dem Bewußtsein, mit Lust und Liebe zur Sache daran gearbeitet zu haben, mit der Hoffnung, daß die Arbeit Anderen zu Gute kommen möge! Bremen, im Mai 1904. Dr. Johs. Bollmann.