2 $ 1. Geschichtliche Grundlagen. verfolgten Ziele bewegten sich in der Hauptsache die Kämpfe, welche die Bürger, auf eigene Kraft an- sewiesen, in der Folgezeit bis in die neueste Zeit hinein mit endlichem Erfolge ausgefochten haben. Schon im 12. und 13. Jahrhundert wußte die Stadt unter Benutzung der Schwierigkeiten der Erz- bischöfe sich weitgehende Rechte und faktische Un- abhängigkeit von ihnen zu sichern . Die Blütezeit des deutschen Städtewesens ums Jahr 1400 bedeutete auch für Bremen eine Blütezeit; die Stadt hatte sich 1358 dem Hansabunde angeschlossen, dessen Er- innerung es gleich den Schwesterstädten Hamburg und Lübeck im Namen bewahrt. Weittragende politische Folgen brachte die Reformation mit sich, der sich Bremen früh — und zwar Ende des 16. Jahrhunderts dem reformierten Bekenntnis — anschloß. Das Erzbistum Bremen wurde säkularisiert und mit den Besitzungen des Erzbischofs in der Stadt — dem Dom und anderen Gebäuden — im West- fälischen Frieden — 1648 — Schweden übertragen. Ein Privileg Kaiser Ferdinands III. erkannte zwar die Reichsunmittelbarkeit und Reichsstandschaft der Stadt an. Trotzdem nahm Schweden als Rechts- nachfolger des Erzbischofs landesherrliche Rechte über sie in Anspruch, und es bedurfte langer Kämpfe und diplomatischer Fehden zuerst mit Schweden, dann mit dem 1715 in den Besitz der Herzogstümer Bremen und Verden gekommenen Hannover (Kur Braunschweig- Lüneburg), bis die Stadt nach großen Opfern im Stader Vergleich von Hannover — 1741 — endgültig die Anerkennung ihrer Unabhängigkeit und der Landes- hoheit über das ihr verbliebene Gebiet erlangte. Um die gleiche Zeit hatten die seit 1623 von Oldenburg er- hobenen und im Westfälischen bestätigten Ansprüche auf den sogenannten Elsflether Zoll, eine Abgabe von allen die untere Weser befahrenden Schiffen, die Stadt